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Lohr: Keine Bedenken bei privaten Blitzern

Lohr

Keine Bedenken bei privaten Blitzern

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    Private Firmen dürfen keine Temposünder mehr blitzen. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main in einem Urteil von Anfang November, das sich auf einen Fall im hessischen Main-Kinzig-Kreis bezog. Nur staatliche Organe dürften hoheitlich tätig werden, lautet die Begründung. Auch einige Gemeinden in Main-Spessart arbeiten mit privaten Verkehrsüberwachern zusammen, erwarten aber nicht, dass das Urteil aus Hessen Auswirkungen auf sie haben wird.

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