Die Gemeinde Roden hält nichts davon, ein Grundstück in der Gemarkung „Am Schaftrieb“ in Ansbach als Sondergebietes für die Brennholzlagerung auszuweisen. Den entsprechenden Antrag von Tobias Rath erteilte das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung eine Absage.
Rath betreibt in Ansbach einen Brennholzhandel und fällt damit nicht unter die Privilegierung für Vorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und somit im Außenbereich ausgeführt werden dürfen.
Wenn die Gemeinde Roden nun hier ein Sondergebiet ausweise, käme postwendend der nächste, der ebenfalls ein solches Gebiet ausgewiesen haben möchte und die Gemeinde müsse im Sinne der Gleichbehandlung ebenfalls mit ja entscheiden, erklärte ihm Bürgermeister Otto Dümig, der sich dabei auf das Fachwissen von Florian Hörning, dem Sachbearbeiter Bauwesen der VG Marktheidenfeld stützte. Hörning ergänzte, dass – selbst wenn der Gemeinderat zustimmen würde – immer noch das Landratsamt Main-Spessart als oberste Baubehörde den Antrag genehmigen müsse. Dies aber sei bei dieser Ausgangssituation mehr als fraglich.
Nachdem in Ansbach zurzeit keine Gewerbefläche verfügbar ist, schlugen einige Räte Rath vor, im Rodener Gewerbegebiet freie Fläche zu kaufen. Langfristig kann sich die Gemeinde vorstellen, in Ansbach weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Bis zu deren Bezug gehen jedoch locker zwei bis drei Jahre für die notwendigen Verfahren ins Land. Zeit, die Rath momentan nichts nutzt.