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Zellingen: Keine Flächen für Windenergie

Zellingen

Keine Flächen für Windenergie

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    Der Markt Zellingen wird keine Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes in Sachen Windenergie abgeben. Da es keine Vorranggebiete auf seinem Gemeindegebiet gibt, ist er von der 20. Änderung des Regionalplanes für die Region Würzburg nicht unmittelbar betroffen. Nahe am Gemeindegebiet liegen die beiden Vorranggebiete auf Himmelstadter Gemarkung W13-I "Nordwestlich Duttenbrunn" und W9-I "Südwestlich Himmelstadt". Letzteres wird durch das Gebiet W9_II "Südwestlich Himmelstadt" vergrößert, wozu der Himmelstadter Gemeinderat eine positive Stellungnahme beschloss.

    Im Zellinger Gemeinderat wurde letztlich bedauert, dass der Gemeinde keine weitere Windkraftnutzung möglich ist, bisher gibt es zwei Anlagen bei Duttenbrunn, obwohl es hoch gelegene Bereiche gibt, die ausreichend Wind vermuten lassen. Das liegt laut Bürgermeister Stefan Wohlfart an Vorbehalten. Generell habe der Planungsverband alle Standort näher 1000 Meter an der Wohnbebauung ausgeschlossen. Im Zellinger Gespring gibt es viele seltene Vogelarten. Die "hohe Wart" ist Natura-2000-Gebiet. Es habe zu dieser Änderung des Regionalplanes eine Vorabbeteiligung der Gemeinden gegeben. Kurz gesagt sei es aussichtslos, für Windenergieanlagen auf dem Gebiet des Marktes Zellingen mit seinen drei Ortschaften zu kämpfen.

    Mehrere Bauvorhaben im Ortsgebiet

    In Retzbach wird gebaut – der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für zwei Bauanträgen für Wohnhäuser. In der Oberdorfstraße 44 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Carport entstehen, die Stellungnahme des Altortgestaltungsplaners dazu ist positiv. Lediglich die Farbe der Außenfassade müsste noch abgestimmt werden. Nicht eingehalten wird die Abstandsfläche zu einem Nachbargrundstück der Gemeinde, dabei handelt es sich um die Treppenanlage. Über die nötige Abweichung wird die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts entscheiden. Bürgermeister Stefan Wohlfart lobt den interessanten Entwurf des Hauses, einige Gemeinderäte freuten sich über das Bauvorhaben im Ort.

    Im Grubenweg 7a ist ein Einfamilienwohnhaus mit Carport geplant. Eine Besonderheit ist die nötige Erschließung mit Wasser- und Abwasser über private Wegflächen, auch die künftige Zufahrt muss darüber geführt werden. Dazu müssen Grunddienstbarkeiten zugunsten des Freistaates Bayern im Grundbuch eingetragen werden.

    Für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Siedlungsstraße 15 in Duttenbrunn nahm der Gemeinderat die Änderung der Dachneigung und die Verlängerung des Garagendaches bis zur Giebelwand des Wohnhauses zu Kenntnis. Es handelt sich um ein Bauvorhaben im Freistellungsverfahren.

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