(mk) Nach dem aktuellen Hartz-IV–Regelsatz stehen einem Kind pro Tag 7,06 Euro zum Leben zur Verfügung. Diesen Betrag könnte man so aufteilen: Essen und Trinken: 2,61 Euro; Freizeit und Kultur: 0,78 Euro; Kleidung: 0,71 Euro; Gesundheit: 0,28 Euro. Für Bildung bleiben demnach: 0,00 Euro! Da aber gerade Kinder Bildung brauchen und diese oft durch Bücher vermittelt wird, freuten sich die Verantwortlichen der Lohrer Tafel nun ganz besonders über eine Spende: Unter dem Motto „Kinder brauchen Bücher, arme noch viel mehr“ spendete die „SelbstLos Kulturstiftung“ aus Überlingen der Einrichtung für finanziell Bedürftige drei große Kartons, gefüllt mit Kinder- und Jugendbüchern für unterschiedliche Altersgruppen.
Projektleiter Michael Donath, Tafel-Mitarbeiter Hubert Beck und Sandra Hoh von der „Bücherecke“ nahmen die Spende entgegen. Hoh hatte bei der Transportabwicklung geholfen und die Kosten dafür übernommen. Die Bücher sollen in den nächsten Wochen gezielt an Kinder und Jugendliche ausgegeben werden.
Der Sozialpädagoge Donath geht von einer großen Dunkelziffer von bedürftigen Familien mit Kindern aus, die sich möglicherweise aus Schamgefühl nicht bei der Tafel melden. Andere sind seiner Ansicht nach womöglich nicht über die Einkommensgrenzen der Lohrer Tafel informiert.
Bei diesen gibt es einige Neuerungen. Laut Donath war eine Anpassung insbesondere mit Blick auf alleinstehende Menschen nötig. Vor allem Rentner lagen bisher häufig über der Einkommensgrenze, hatten jedoch hohe Ausgaben beispielsweise für Medikamente oder Miete. Bisher durften Alleinstehende ein Einkommen von maximal 677 Euro haben. Künftig liegt die Einkommensgrenze bei 750 Euro.
Bei einem Haushalt mit zwei Personen gibt es ab einem Einkommen von 1150 Euro einen Berechtigungsschein für die Tafel. Bei drei Personen im Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 1500 Euro, bei vier Personen bei 1800 Euro. Danach erhöht sich die Grenze um 300 Euro pro zusätzlicher Person im Haushalt.
Zum Einkommen wird auch Kindergeld und Unterhalt gezählt. Da Schulden die häufigste Ursache für Hunger sind, werden Schuldenraten anerkannt und können eventuell von einem die Einkommensgrenzen übersteigenden Einkommen abgezogen werden. Hausbesitzer werden individuell behandelt, zum Beispiel bei bei Kurzarbeit oder Krankheit. Laut Donath erreichen jedoch die wenigsten Antragsteller die Einkommensgrenzen.
Fast wöchentlich melden sich in der Beratungsstelle in Partenstein oder im Tafelbüro im Lohrer Ottenhof 21 bis 25 Menschen in akuter Notlage ohne eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln. Für diese Notfälle müssen immer wieder Grundnahrungsmittel gekauft werden. Auch für den großen logistischen Aufwand, der erforderlich ist, um die rund 400 Klienten wöchentlich zu versorgen, benötigt die Lohrer Tafel Spenden aus der Bevölkerung.
Wer das Projekt unterstützen möchte, kann auf das Konto der Lohrer Tafel spenden: Raiffeisenbank Lohr, BLZ: 790 611 53, Konto-Nr.: 5983. Spender die eine gesonderte Spendenquittung möchten, mögen darauf achten, ihre Adresse anzugeben. Grundsätzlich werden die Spenden vom Finanzamt anerkannt. Interessenten für einen Berechtigungsschein wenden sich zwecks Terminvereinbarung an Michael Donath, Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit der Diakonie Lohr / Lohrer Tafel, Tel. (0 93 55) 97 57 90 oder Tel. (0 93 52) 6 06 42 48. Jeden Donnerstag findet von 8 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde (ohne vorherige Anmeldung) im Loher Tafel-Büro statt.