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Marktheidenfeld: Kirchen- und Gebäudekategorisierung im pastoralen Raum Marktheidenfeld: Jetzt sollen die Menschen mitbestimmen

Marktheidenfeld

Kirchen- und Gebäudekategorisierung im pastoralen Raum Marktheidenfeld: Jetzt sollen die Menschen mitbestimmen

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    In welcher Höhe die Kirchengebäude im pastoralen Raum Marktheidenfeld weiter finanziell von der Diözese Würzburg unterstützt werden, ist noch nicht entschieden. Bis zum 1. Oktober haben die Kirchengemeinden die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Vorschlägen abzugeben.
    In welcher Höhe die Kirchengebäude im pastoralen Raum Marktheidenfeld weiter finanziell von der Diözese Würzburg unterstützt werden, ist noch nicht entschieden. Bis zum 1. Oktober haben die Kirchengemeinden die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Vorschlägen abzugeben. Foto: Jens Schulze, epd

    Mehr als ein Jahr ist es hier, dass diese Redaktion die Frage aufgeworfen hat: "Bleibt die Kirche im Dorf?". Seitdem beschäftigen sich der pastorale Raum Marktheidenfeld, in dem die katholischen Gemeinden zusammengefasst sind, und die diözesane Finanzverwaltung in Würzburg mit der Zukunft der kirchlichen Gebäude. Fest steht: Die Diözese wird Zuschüsse zu Renovierungen reduzieren. In welcher Höhe, das ist abhängig von der Bedeutung einer Immobilie.

    "Jetzt ist es an der Zeit, dass sich die Menschen vor Ort mit ihren Argumenten einbringen und Weichen für die Zukunft stellen", erklärte Pfarrer Alexander Eckert, Moderator des pastoralen Raums Marktheidenfeld, der zusammen mit Pastoralreferentin Katrin Fuchs zum Pressegespräch geladen hatte.

    Kirchenstiftungen bleiben Eigentümer ihrer Immobilien

    Eckert betonte zum wiederholten Mal: "Die Kirchenstiftungen bleiben Eigentümer der Kirchen und kirchlichen Gebäude." Niemand schreibe vor, dass eine Gemeinde Gebäude verkaufen müsse. Es könne nur sein, dass sie für Renovierungskosten selbst aufkommen müsse. Fuchs gibt zu bedenken, dass die Kirchenstiftungen nicht "irgendwem" gehören, sondern dass Vermögen und Immobilien von den Mitgliedern der Kirchenverwaltungen lediglich verwaltetet werden. Die Kirchenverwaltungen sind von den Menschen vor Ort gewählt.

    Bis zum 1. Oktober können die Gemeinden Stellungnahmen abgeben. "Das fordert uns jetzt heraus, kreativ zu werden", so Eckert. Er nannte als Beispiel die evangelische Friedenskirche in Marktheidenfeld. Dort sind im Erdgeschoss Gemeinderäume untergebracht, im Obergeschoss der Kirchenraum. Fuchs wusste von einer Kirche, in der – räumlich abgetrennt – Tagespflege für Senioren angeboten wird. "Es gibt keine Denkverbote für Mischnutzungen von Seiten der Diözese", so Fuchs.

    Die Nutzung der evangelischen Friedenskirche in Marktheidenfeld könnte Vorbild für katholische Gemeinden im pastoralen Raum werden: Dort sind im Erdgeschoss Gemeinderäume untergebracht, im Obergeschoss werden Gottesdienste abgehalten.
    Die Nutzung der evangelischen Friedenskirche in Marktheidenfeld könnte Vorbild für katholische Gemeinden im pastoralen Raum werden: Dort sind im Erdgeschoss Gemeinderäume untergebracht, im Obergeschoss werden Gottesdienste abgehalten. Foto: Wilfried Abel

    Denkbar sei, dass sich Investoren an der Finanzierung eines Kirchengebäudes beteiligen und im Gegenzug Räume für eigene Zwecke nutzen, so Eckert. Er erinnerte daran, dass Kirchen Ortsbilder prägen und es nicht im Interesse der Menschen sein könne, wenn sie verfallen. "Die Gremien sind beauftragt, die Gemeinden, auch die politischen, mit in die Verantwortung zu nehmen", so Fuchs.

    St.-Josef-Kirche kann mit guten Argumenten erhalten bleiben

    Die beiden berichten, dass auf der Vorschlagsliste der Diözese aktuell die meisten Kirchengebäude in den Kategorien B (günstig gelegene Kirche einer Pfarreiengemeinschaft) oder C (klassische Ortskirche) eingruppiert sind. Das bedeutet, bezuschusst werden zukünftig die Hälfte der Kosten einer Innen- und Außensanierung und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Für Kategorie B gibt es zudem Zuschüsse für eine energetische Modernisierung.

    Lediglich die St.-Josef-Kirche in Marktheidenfeld solle auf Vorschlag der Diözese anderweitig genutzt werden. "Die Kirchenstiftung kann das mit guten Argumenten ändern", ist sich Eckert sicher. Er nannte praktische Gründe, die für den Erhalt der St.-Josef-Kirche sprechen würden: Sie ist barrierefrei und mit 550 Sitzplätzen für Veranstaltungen des pastoralen Raums geeignet. Weil sie in der Nähe der Schulen liegt, sei sie für Schulgottesdienste nutzbar. Die zweite Kirche in Marktheidenfeld, St. Laurentius, sei aus theologischer Sicht lediglich für standardmäßige Liturgien geeignet, nicht aber für neuere Formen wie etwa Kindergottesdienste. 

    Aus theologischer Sicht ist die St.-Laurentius-Kirche in der Marktheidenfelder Altstadt nicht gut für neuere Formen der Liturgie, wie etwa Kindergottesdienste, geeignet. Das sagt Pfarrer Alexander Eckert, Moderator des pastoralen Raums Marktheidenfeld.
    Aus theologischer Sicht ist die St.-Laurentius-Kirche in der Marktheidenfelder Altstadt nicht gut für neuere Formen der Liturgie, wie etwa Kindergottesdienste, geeignet. Das sagt Pfarrer Alexander Eckert, Moderator des pastoralen Raums Marktheidenfeld. Foto: Katharina Deubert

    Von fünf auf drei Pfarrhäuser bis 2040

    Pro Pfarreiengemeinschaft soll ein Pfarrheim mit überörtlicher Bedeutung gefördert werden. Welches das jeweils sein wird, ist noch offen. Kirchengemeinden können sich jetzt positionieren: Wie werden die Räume derzeit genutzt? Wie wird die Auslastung in Zukunft sein? Welche zukunftsweisenden Ideen zur Nutzung haben die Menschen?

    Momentan leben in den fünf Pfarreiengemeinschaften fünf Pfarrer. Bis 2030 ist vorgesehen, dass sich die Zahl auf vier reduziert; zehn Jahre später sollen es nur noch drei sein. Das Bistum schlage vor, so Fuchs, dass die drei Priester zukünftig im Raum verteilt wohnen. Beispielsweise das Pfarrhaus in Lengfurt würde dann aufgegeben werden. "Wir sind aber auch frei zu argumentieren, warum wir sie anders unterbringen wollen", so Eckert und bringt etwa eine zentrale Wohngemeinschaft ins Gespräch.

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