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MAIN-SPESSART: Krasse Hassbilder gegen Flüchtlinge: Geldstrafe

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Krasse Hassbilder gegen Flüchtlinge: Geldstrafe

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    Das war nicht nur ein schlechter „Witz“, den sich ein 53-jähriger Mann aus dem Raum Gemünden-Lohr geleistet hat, sondern auch ein am Ende sehr teurer obendrein. Er hatte vergangenes Jahr zwei Whats-App-Hass-Bilder gegen Asylbewerber an bis zu 20 Personen weitergeleitet. Nun musste er sich wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.

    „Das war richtig starker Tobak“, nannte Richterin Karin Offermann das, was der Arbeiter am 30. und 31. August des vergangenen Jahres da an seine Freunde verschickt hat. Einmal zeigte das Foto einen Omnibus mit der Fahrtzielanzeige „Auschwitz“ und den Bemerkungen „neue Linie für Flüchtlinge“ sowie „der Umwelt zu Liebe mit Gas“, was eigentlich auf die Antriebsart des Fahrzeugs hinweisen sollte. Am Folgetag setzte er dem noch eins drauf. Das neue Bild zeigte ein Maschinengewehr und den Slogan, so sei es möglich „1400 Anträge in einer Minute abzulehnen“.

    Er selbst habe die beiden Nachrichten von Freunden erhalten und sie eigentlich witzig gefunden, meinte der Angeklagte. Das Weiterleiten sei auf keinen politisch motiviert, sagte der Mann, der seit rund 20 Jahren in Deutschland lebt. „Ich habe nichts gegen diese Leute“, beteuerte er unter Tränen. Ganz im Gegenteil: „Ich arbeite mit vielen sogar gut zusammen“.

    Widerspruch gegen Strafbefehl

    Für seine Tat hatte der Familienvater einen Strafbefehl über 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) erhalten, gegen den er über seinen Anwalt Widerspruch eingelegt hat.

    Dass er in der Hauptverhandlung mit einem milderen Urteil rechnen kann, diesen Zahn zog ihm der Oberstaatsanwalt sehr schnell. Drei Monate Freiheitsstrafe sieht das Gesetz als unteres Strafmaß für Volksverhetzung vor. „Das war schon ein Friedensangebot“, erklärte er, dass er im Strafbefehl diese Geldstrafe bekommen habe.

    Da hier schon mit 30 Euro eine eher niedrige Tagessatzhöhe angenommen worden war, hätte auch ein auf die Tagessatzhöhe beschränkter Einspruch keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Nach emotionalem Meinungsaustausch und zwei Sitzungsunterbrechungen mit Beratungen zwischen dem Angeklagten und seinem Mandanten nahmen beide ihren Einspruch zurück. So muss der Angeklagte nun die 4500 Euro bezahlen, da der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.

    Da der Mann nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, besteht die Möglichkeit, die Geldstrafe ganz oder zu Teilen durch gemeinnützige Arbeiten abzugelten. Auf diese Möglichkeit wies das Gericht den verzweifelt wirkenden Angeklagten auf dessen Nachfrage hin.

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