Als einen "Freispruch erster Klasse" bewertet Bischbrunns Bürgermeister Richard Krebs (CSU) in einer Pressemitteilung das Antwortschreiben des Landratsamtes Main-Spessart als Rechtsaufsichtsbehörde zur Eingabe des Gemeinderatsmitgliedes Michael Maier (SPD).
Maier hatte mit einer Eingabe an das Landratsamt - es geht um die Vergabe der Planung für die Erneuerung der Ortskanalisation - dieses aufgefordert, sicherzustellen, "dass auch von Bürgermeister Krebs die demokratischen Spielregeln eingehalten werden." Maier stellte weiterhin die Frage, ob "er das Angebot nicht gelesen und damit seine Pflichten als Bürgermeister grob vernachlässigt hat oder hat er vorsätzlich falsche Information gegeben? Letztendlich ist es egal, aus welchen Gründen hier dem Gemeinderat sehr wichtige Informationen vorenthalten wurden. Aus meiner Sicht widerspricht dies allen demokratischen Grundsätzen, außerdem ist es mit solchen Verhaltensweisen eines Bürgermeisters nicht möglich eine konstruktive Gemeinderatsarbeit zu leisten", so Maier.
Maier hatte zusammen mit seinem Gemeinderatskollegen Michael Albert (SPD) in einem Leserbrief und in einem Pressebericht über eine SPD-Veranstaltung die Informationspolitik von Bürgermeister Richard Krebs scharf kritisiert und beide waren demonstrativ der Jahresschlusssitzung des Bischbrunner Gemeinderates fern geblieben.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat jetzt dem Beschwerdeführer die ausführliche Stellungnahme von Bürgermeister Krebs zukommen lassen, der zudem weitere Unterlagen vorgelegt hat, um diese zu untermauern.
Dabei kommt das Landratsamt zu dem Ergebnis: "Auch nach unserem Kenntnisstand können die im Angebot des Ingenieurbüros Bullermann angegebenen Kosten für Anschlüsse von jeweils 2100 Mark nur die Abdichtung des Anschlussbereiches am Kanal betreffen. Weiterhin ist es zutreffend, dass das Angebot des Ing. Büros Bullermann mehrere Unwägbarkeiten enthält. So geht das Angebot grundsätzlich davon aus, dass in allen Anwesen Revisionsschächte vorhanden sind. Bekanntlich existieren diese überwiegend tatsächlich nicht.
Weiterhin geht das Angebot davon aus, dass verschiedene Leistungen von der Gemeinde erbracht und andere Leistungen gesondert berechnet werden. Im übrigen handelt es sich bei diesem Angebot lediglich um ein Richtpreisangebot. In dem Angebot steht wörtlich folgendes: ,Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand beziehungsweise Aufmaß. Festpreisabsprachen sind nur bei spezieller Bestätigung wirksam.'
Auch nach unserer Auffassung enthält somit dieses Angebot die Erneuerung beziehungsweise Sanierung der eigentlichen Hausanschlüsse nicht. Dass diese in großer Zahl schadhaft sind, dürfte feststehen. Nach alledem sind auch wir der Auffassung, dass der Gemeinderat Bischbrunn am 23. September 1999 einen wohl überlegten zukunftsorientierten Beschluss gefasst hat." Soweit das Schreiben des Landratsamtes.
Bürgermeister Krebs zeigte sich zufrieden mit der Antwort des Landratsamtes, die er "eigentlich nicht anders erwartet hatte." Krebs hofft nun, dass auch die beiden SPD-Gemeinderäte zu einer konstruktiven Zusammenarbeit im Gemeinderat bereit sind und die Opposition um der Opposition willen künftig unterlassen. Nur so könne für die Ortsbevölkerung eine gute Arbeit geleistet werden, die durchaus kritisch, aber sachlich begleitet werden dürfe.