Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Lohr
Icon Pfeil nach unten

Lohr: Kritik an der Stadt: Grundsteuerbescheide sorgen in Lohr für Empörung

Lohr

Kritik an der Stadt: Grundsteuerbescheide sorgen in Lohr für Empörung

    • |
    • |
    Ein Häuschen mit Garten, da kann an Grundsteuer einiges zusammenkommen – womöglich zu viel für manche Hausbesitzer mitten in der Corona-Krise. Die nun versendeten Bescheide der Stadt Lohr sind entsprechend problematisch.
    Ein Häuschen mit Garten, da kann an Grundsteuer einiges zusammenkommen – womöglich zu viel für manche Hausbesitzer mitten in der Corona-Krise. Die nun versendeten Bescheide der Stadt Lohr sind entsprechend problematisch. Foto: Thomas Josef Möhler

    "Für manche wird es eng", meint eine Leserin aus Sackenbach zu den Grundsteuerbescheiden der Stadt Lohr. Mit ihrer Kritik am Vorgehen des Rathauses ist sie nicht allein. Einige Leser beschwerten sich über den Zeitpunkt der Bescheide und den Umstand ein, dass die Stadt die Nachzahlung und die nächste Rate binnen zweier Tage einziehen will.

    Nachzahlen müssen alle, hat doch der Stadtrat im Februar die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) von 350 auf 500 Prozent deutlich angehoben. Dieser Tage flatterten den Haus- und Grundstücksbesitzern der Gebührenbescheid ins Haus.

    "Der Zeitpunkt ist so was von ungünstig", schimpft die Sackenbacher Leserin. Sie habe einige Anrufe von Nachbarn bekommen, die sie ungläubig gefragt hätten: "Hast du auch einen Bescheid gekriegt?" Mitten in der Corona-Krise, wenn viele in Kurzarbeit oder ohne Beschäftigung seien und Geschäftsleuten die Einkünfte wegbrächen, wolle die Stadt die erhöhte Grundsteuer einziehen.

    Witwen mit kleiner Rente

    Dazu komme, dass die Stadt die Nachzahlung am 14. Mai und die nächste Rate am 15. Mai abbuchen wolle. Das werde für einige eng werden, denn Hausbesitzer seien nicht automatisch reich, sondern beispielsweise auch Witwen mit kleiner Rente. "Mir geht es ums Menschliche", betont die Sackenbacherin. Ihr fehle in den Bescheiden der Hinweis auf Stundungsmöglichkeiten.

    "Die Fragen unserer Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt. Ihre Sorgen nehmen wir sehr ernst", versicherte Rathaussprecher Dieter Daus. Im Bewusstsein der teils erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Situation der Steuerzahler habe sich die Stadt bereits am 26. März an die Öffentlichkeit gewandt und in einer Mitteilung erklärt, dass sich Bürger bei Zahlungsschwierigkeiten über Tel.: (09352) 848301 oder per E-Mail (kasse@lohr.de) bei der Stadtkasse melden könnten, "um eine individuelle Lösung zu finden", so Daus. Die Stadtverwaltung biete an, auf die individuelle Situation der Steuerzahler einzugehen, beispielsweise durch zinslose Stundungen.

    Leider sei es nicht möglich gewesen, den Inhalt dieser Nachricht den Grundsteuerbescheiden beizulegen, da diese bereits beim Bekanntwerden der Einschränkungen durch Corona kuvertiert gewesen seien.

    Erhebliche Härte

    Eine Stundung der Steuerschuld könne laut Gemeindeordnung dann gewährt werden, wenn die Zahlung bei Fälligkeit für den Steuerpflichtigen eine "erhebliche Härte" bedeuten würde. Der unbestimmte Rechtsbegriff "erhebliche Härte" wird hierzulande laut Daus von höchstrichterlichen Entscheidungen dahingehend ausgelegt, dass diese dann vorliegt, "wenn die Einziehung für den Steuerpflichtigen existenzgefährdend oder gar existenzvernichtend wäre". Auch hier müsse jeder Fall – auch unabhängig von der Coronavirus-Pandemie – einzeln betrachtet und beurteilt werden.

    Der Zustellung der Bescheide ging nach Angaben des geschäftsleitenden Beamten im Rathaus "ein kommunalrechtlich vorgeschriebenes Verfahren voraus". Laut Bayerischer Gemeindeordnung müsse jede Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung erlassen. Dies sei für Lohr durch den Stadtratsbeschluss am 12. März geschehen.

    Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 18. bis 26. März habe diese Satzung und auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern Rechtswirksamkeit ab Jahresanfang 2020 erlangt. Deswegen hätten die Steuerbescheide zugestellt werden müssen, da die Grundsteuern A und B Jahressteuern seien und die (erhöhte) Zahlung eigentlich bereits zum 15. Februar fällig gewesen wäre.

    Erläuterung zu Doppel-Termin

    "Wären die Hebesätze nicht erhöht worden, wären die Zahlungen ohne Zustellung von Bescheiden und unabhängig von der Corona-Pandemie ebenfalls fällig geworden", erläuterte der Rathaussprecher. Das Verwaltungsverfahren und damit die Zustellung der Bescheide müsse unabhängig von der derzeitigen Corona-Pandemie betrachtet werden, "da die geänderte Grundsteuer den Steuerpflichtigen bekannt gemacht werden muss".

    Hätte die Stadt die Bescheide nicht nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugestellt, hätte sie sich nach den Worten ihres geschäftsleitenden Beamten nicht rechtmäßig verhalten, da sie hier an das Kommunal- und Verwaltungsverfahrensrecht gebunden sei.

    Zur Einziehung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Mitte Mai erläuterte Daus, zum 14. Mai werde der Differenzbetrag für die rückliegende Fälligkeit am 15. Februar eingezogen, der sich durch die Hebesatzerhöhung ergeben habe. Am 15. Mai, 15. August und 15. November würden dann die gleichbleibenden (auch für die Zukunft geltenden) Zahlungen fällig. Die Einziehung des Differenzbetrags zum 14. Mai erfolge, "um den Sachverhalt klarer darzustellen". Die Fälligkeiten gälten auch für "Selbstüberweiser".

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden