(pp) Ohne Gegenstimme stimmte der Eußenheimer Gemeinderat dem Entwurf der neuen Schutzgebietsordnung für das Naturdenkmal „Kühles Loch“ in Münster zu.
„1941 wurde das Kühle Loch als Naturdenkmal eingestuft“, erklärte Eußenheims Bürgermeister Dieter Schneider, der dem Gemeinderat den Text der Schutzgebietsordnung vorlas und dabei ausführlich die Verbote und deren Ausnahmen erläuterte.
Alte Verordnung von 1941
Für ein bisschen Erheiterung im Gemeinderat sorgte der Entwurf der neuen Schutzgebietsverordnung durch das Landratsamt Main-Spessart, denn das Naturdenkmal „Kühles Loch“ wurde durch das damalige Landratsamt Karlstadt mit Verordnung vom 18.11.1941 unter Naturschutz gestellt und anscheinend nie fortgeschrieben. Die geplante Verordnung soll die ehemalige Schutzgebietsverordnung ersetzten, die heute vollkommen überholt ist.
Der Geltungsbereich der Schutzordnung umfasst rund 500 Quadratmeter Fläche auf der Gemarkung Münster mit dem rund 25 Meter langen, zwölf Meter breiten und vier Meter tiefen Quelltopf, der von mehreren Quellen gespeist wird und einen Abfluss zum Aschbach hat.
Bedeutendes Geotop
Um dieses überregional bedeutende Geotop zu schützen, werden alle Handlungen verboten, die zu Zerstörung, Veränderung, Beschädigung oder Umgestaltung des Naturdenkmals führen können. Im Einzelnen sind verboten: Wasser zu entnehmen, Boote zu Wasser lassen, Modellboote fahren lassen sowie zelten, lagern, baden oder Schlittschuh laufen.
Im Einzelfall kann durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Main-Spessart Befreiung erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls dies erfordern oder die Beachtung der Verbote zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro belegt werden. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig diesem Entwurf zu.