Über das Internet hat ein 21-Jähriger aus Lohr ein Foto von sich mit einer Pistole in der Hand veröffentlicht. Da nicht klar war, ob es sich bei der Pistole um eine echte Schusswaffe handelte, wurde über die Staatsanwaltschaft Würzburg ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt, wie die Polizei mitteilt. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten die Pistole im Wohnzimmer. Es handelte sich um eine sogenannte Softairwaffe. Diese wurde zur Abklärung, ob ein Verstoß nach dem Waffengesetz vorliegt, sichergestellt.
SoftairwaffenEine Softairwaffe ist eine Druckluftwaffe, die zum Beispiel bei dem Geländespiel Airsoft verwendet wird. Diese Waffen wirken zum Teil täuschend echt, schreibt die Polizei. Bei der vorliegenden Softairwaffe können Rundkugeln mittels Federdruck verschossen werden. Wieviel Joule, also wieviel Schussenergie diese Softairwaffe hat, muss noch durch ein Gutachten geklärt werden. Softairwaffen mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen. Allerdings kann das Aussehen eine waffenrechtliche Bedeutung haben. Liegt die Schussenergie zwischen 0,5 und 7,5 können diese Waffen ab 18 Jahren erworben werden. Diese dürfen ohne Waffenschein nicht öffentlich geführt werden. Zusätzlich muss das Prüfzeichen „F“ im Fünfeck vermerkt sein und es darf keine vollautomatische Waffe sein. Softairwaffen mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig und dürfen nur erworben oder besessen werden, wenn eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist.