Im Oktober hat die Polizei in Arnstein bei einer Verkehrskontrolle im Kofferraum eines Autos ein DDR-Luftgewehr entdeckt. Da der 52-jährige Fahrer aus Lohr für das Gewehr keinen Waffenschein besitzt und gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, kam der Fall nun vor das Amtsgericht in Gemünden. Der 52-jährige Kraftfahrer wurde nach kurzer Verhandlung, bei der es, weil er geständig war, nur um die Höhe der Strafe ging, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.
Das DDR-Luftgewehr Marke Haenel Suhl, Modell 310, habe er von seinem Vater geerbt, erzählte der Mann nach der Verhandlung. Dass er es noch im Kofferraum hatte, habe er ganz vergessen. Außerdem sei das Gewehr gar nicht mehr gebrauchsfähig, der Lauf eingerostet gewesen und nicht einmal die Polizisten bei der Verkehrskontrolle hätten es durchladen können.
Das Gewehr wurde eingezogen. Richter Christian Spruß sagte dazu: „Mit Waffen, wenn man sie nicht beruflich oder für die Ausübung eines Hobbys braucht, hat man sowieso nur Ärger.“