Am Fall der beiden Ausbrecher (siehe obigen Artikel) schildert Rolf Simon, Pressereferent des Bezirks Unterfranken, die Probleme, die sich für das Bezirkskrankenhaus (BKH) für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lohr aus dem Maßregelvollzug ergeben.
Laut Simon kam das behandelnde Team aus Ärzten und Pflegern im BKH zu der Ansicht: Die beiden auf gerichtlichen Beschluss dort Untergebrachten sind weder therapiewillig noch -fähig. Im Klartext: Sie haben im BKH nichts verloren. Deshalb beantragte das die Krankenhausleitung die Verschiebung der beiden ins Gefängnis.
Das ist laut Simon für die Betroffenen der Moment der "doppelten Motivation abzuhauen": Erstens, weil sie nicht ins Gefängnis wollen. Zweitens, weil die Zeit, in der das "Verfahren auf Rückführung ins Gefängnis" laufe, nicht zur zu verbüßenden Haftzeit zähle. Das sei nur der Fall, solange man annimmt, der im BKH untergebrachte Straftäter sei therapiewillig und -fähig. Entscheidet das Gericht, ein im BKH einsitzender Straftäter muss ins Gefängnis, so erfährt das der Patient als erster.
Laut Simon dauert es dann in der Regel zehn bis 14 Tage bis der Gerichtsbeschluss auch ausgeführt wird. In dieser Zeit müsse deshalb ein besonderer Augenmerk auf einen möglichen Ausbruchsversuch des Betroffenen gelegt werden. Deshalb ist es Simons Meinung nach notwendig, dass die Klinikleitung künftig gleichzeitig mit dem Patienten informiert wird. "Da ist man dran, etwas zu verbessern" deutet Simon an; intensive Gespräche zu diesem Thema seien bereits geführt worden.
Der 23-jährige Ausbrecher kam nach seiner Festnahme durch die Polizei in die Justizvollzugsanstalt, weil in der Zeit, in der er flüchtig war, das Gericht bereits über seinen Fall entschieden hatte, erklärte Simon. Bei dem 33-Jährigen laufe das Verfahren noch, weswegen er vorerst wieder im BKH Lohr untergebracht ist.