Für das Gesamtgebiet des Marktes Triefenstein wird laut dessen Pressemitteilung ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Es gilt ein generelles und absolutes Verbot jegliche Art von offenen Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mit einem Holzkohlegrill im privaten Bereich erlaubt.
Markt Triefenstein verbietet offenes Feuer
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