Triefenstein

Markt Triefenstein verbietet offenes Feuer

Für das Gesamtgebiet des Marktes Triefenstein wird laut dessen Pressemitteilung ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Es gilt ein generelles und absolutes Verbot jegliche Art von offenen Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mit einem Holzkohlegrill im privaten Bereich erlaubt.

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