Die Stadt Karlstadt hatte Erfolg mit ihrem mehrjährigen Klageverfahren gegen die Baufirmen der Karolingerbrücke. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft Mainbrücke soll der Stadt eine Summe von 760.000 Euro zur Mängelbeseitigung an der Karolingerbrücke zahlen, so das Urteil des Landgerichts Würzburg. Die Berufung vonseiten der Arbeitsgemeinschaft wurde Ende Juli durch das Oberlandesgericht in Bamberg zurückgewiesen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof wurde nicht eingelegt.
Karlstadt