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MAIN-SPESSART: Mit Glas in der Hand zugeschlagen

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Mit Glas in der Hand zugeschlagen

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    Gleich mit acht jungen Burschen wollte es ein betrunkener Maler aus dem Raum Karlstadt im August 2011 beim Weinfest in Retzstadt aufnehmen. Weil er einem davon wegen einer vermeintlichen Beleidigung mit drei Weingläsern ins Gesicht schlug, wurde er vor dem Amtsgericht Gemünden zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er seinem Opfer 750 Euro in Anrechnung auf ein eventuelles Schmerzensgeld zahlen.

    Eigentlich war der 27-Jährige damals nach Mitternacht schon im Aufbruch. Bevor er die Gläser abgab, ging er zum Toilettenwagen. Dort hörte er die Worte „Du Depp“. Obwohl die nichts mit ihm zu tun hatten, sondern im Streit zweier Gruppen fielen, meinte er, ein in der Nähe stehender 17-jähriger Auszubildender habe ihn derart beleidigt. „Ich gegen euch acht“, bot der Angeklagte an, doch der 17-Jährige erwiderte nur: „Ja, ja“.

    „Da zog er mir die Gläser über den Kopf“, erinnert sich der Auszubildende als Zeuge. Er musste ins Krankenhaus, die 1,5 Zentimeter lange und blutende Platzwunde wurde genäht. Der Angreifer wollte flüchten, wurde aber von anderen Weinfestbesuchern aus einem Gebüsch gezogen.

    „An die Gläser habe ich in dem Moment gar nicht gedacht“, beteuert der Maler vor Gericht. Er entschuldigt sich auch bei dem Auszubildenden. „Ich konnte gerade noch laufen“, antwortet er Richter Alexander Milkau auf die Frage nach dem Alkoholkonsum. Knapp zwei Stunden später waren es immer noch 1,8 Promille, der Verteidiger errechnet daraus 2,2 Promille zum Tatzeitpunkt.

    Weil mit Gläsern zugeschlagen wurde, lautet die Anklage auf gefährliche Körperverletzung. Es sei reines Glück, dass der Schlag keine schlimmeren Folgen hatte. Einen minderschweren Fall sieht der Staatsanwalt nicht, er beantragt als Strafe neun Monate.

    Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist und bisher auch nicht auffällig wurde, können die zur Bewährung ausgesetzt werden, mit einer Zahlung von 750 Euro an den Geschädigten als Auflage.

    „Geständnis, Reue, Entschuldigung“, führt der Verteidiger als Faktoren auf. Sein Mandant sei natürlich schuldig zu sprechen, doch dürfe der Alkoholeinfluss und die damit einhergehende Enthemmung nicht vergessen werden. Damit könne man schon an einen minderschweren Fall und sechs Monate auf Bewährung plus Schmerzensgeld denken.

    Mit sieben Monaten urteilt Richter Alexander Milkau etwas näher am Verteidiger. Die Bewährungszeit setzt er auf drei Jahre fest, die 750 Euro darf der arbeitssuchende Maler in fünf Monatsraten zahlen. Auch er gibt den Angeklagten mit auf dem Weg, dass viel mehr hätte passieren können: „So besoffen wie Sie waren, hatten Sie nicht mehr unter Kontrolle, wo Sie hinschlugen.“

    Das Urteil ist rechtskräftig.

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