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Aschaffenburg: Mord: Warum ein 57-Jähriger vor der Jugendkammer angeklagt ist

Aschaffenburg

Mord: Warum ein 57-Jähriger vor der Jugendkammer angeklagt ist

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    Mord an einem Mädchen? Nach 40 Jahren muss sich ein 57-Jähriger Mann in Aschaffenburg ab 8. Januar vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten.
    Mord an einem Mädchen? Nach 40 Jahren muss sich ein 57-Jähriger Mann in Aschaffenburg ab 8. Januar vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Foto: Friso Gentsch, dpa

    "Mord verjährt nie," betonen Ermittler immer wieder. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist für Angehörige von Mordopfern ein leiser Hoffnungsschimmer während der manchmal langwierigen Ermittlung. Für Täter bedeutet er eine bohrende Ungewissheit - auch wenn die Aufklärung Jahrzehnte dauert.

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