Gemünden (CK) "Damit das klar ist, ich glaube weder Ihnen noch der Zeugin. Doch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" spreche ich Sie frei." Damit erklärte der Vorsitzende Richter Volker Büchs sein Urteil in einem Prozess um gefährliche Körperverletzung vor dem Gemündener Amtsgericht.
Lohr