Eine Verurteilung, eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch? Alles ist möglich im Verfahren gegen eine 32-jährige Frau aus dem Raum Lohr. Sie muss sich derzeit vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gemünden wegen des Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmittel verantworten. "Das reicht mir nicht für einen Tatnachweis", so der Staatsanwalt zu dem bisher Gesagten. Ob das auch nach der Fortsetzungsverhandlung am 20. März auch so ist, wird man abwarten müssen.
Main-Spessart