Im „Wertheim Village“ in Bettingen geriet im April 2012 Mops Paul aus Recklinghausen in einen Schockzustand und starb wenige Stunden später (wir berichteten). An dem Tag herrschten Temperaturen von bis zu 30 Grad. Pauls Frauchen verklagte später die Firma Value Retail Management Germany GmbH auf Schadenersatz. Es ging um den Kaufpreis für Paul, Tierarzt- und Einäscherungskosten, zusammen 1900 Euro.
Das Amtsgericht Wertheim wies jetzt die Klage ab, die Verfahrenskosten trägt die Klägerin. Sie hatte unter anderem keinen Nachweis führen können, dass ihr im „Wertheim Village“ eine kameraüberwachte Rundumbetreuung des Hundes sowie ein Tierarzt in ständiger Rufbereitschaft zugesichert waren.
Selbst wenn es so gewesen wäre, hätte die Klägerin beweisen müssen, dass Paul durch die nicht eingehaltenen Zusicherungen gestorben ist. Paul litt aber vermutlich schon vorher an körperlicher Schwäche – und Hitze sowie das Alleinsein in der Hundebox könnten seine Kräfte überfordert haben.
Im „Wertheim Village“ müssen Hunde draußen bleiben. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sie während des Einkaufbummels in einer Box mit Körbchen und Wasser unterzubringen. Die Boxen befinden sich in einem Hof hinter der Ladenzeile und im Schatten. Als die Mutter der Klägerin Paul nach etwa 80 Minuten dort abholen wollte, habe er nur noch sehr schwach geatmet, Schaum vor dem Maul und erbrochen gehabt und die Zunge hing blau gefärbt heraus.
Bis an dem Samstag der tierärztliche Notdienst in Bettingen sein konnte, dauerte es mindestens eine Stunde. Die Tierarzt leitete wiederbelebende Maßnahmen ein, doch in seiner Praxis in Reichenberg bei Würzburg hörte Pauls Herz auf zu schlagen. Die genaue Todesursache herauszufinden, hätte ein Aufschneiden von Paul erfordert. Dazu verweigerte die Klägerin jedoch ihre Zustimmung.