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Himmelstadt: Neuer Anlauf der Bahn für 1380 Meter lange Lärmschutzwand in Himmelstadt

Himmelstadt

Neuer Anlauf der Bahn für 1380 Meter lange Lärmschutzwand in Himmelstadt

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    Die Häuser nahe der Bahnlinie Würzburg-Aschaffenburg in Himmelstadt, hier im Bereich des Bahnhofes, sind dank vieler Bäume und Sträucher kaum zu sehen. Die Deutsche Bahn plant erneut zum Schutz der Anwohner eine 1380 Meter lange Lärmschutzwand aus Sandwichelementen zu bauen.
    Die Häuser nahe der Bahnlinie Würzburg-Aschaffenburg in Himmelstadt, hier im Bereich des Bahnhofes, sind dank vieler Bäume und Sträucher kaum zu sehen. Die Deutsche Bahn plant erneut zum Schutz der Anwohner eine 1380 Meter lange Lärmschutzwand aus Sandwichelementen zu bauen. Foto: Jürgen Kamm

    Praktisch über die gesamte Ortslänge Himmelstadts soll eine Lärmschutzwand an den Eisenbahnschienen gehen. Bauen will sie die Deutsche Bahn in Fahrtrichtung Karlstadt links der Gleise, also grob in Richtung Main. Wie Bürgermeister Herbert Hemmelmann im Gemeinderat erklärte, handelt es sich um den zweiten Anlauf für die insgesamt 1380 Meter lange Lärmschutzwand aus Sandwichelementen, wie sie schon in Retzbach und Thüngersheim aufgestellt wurden. Im Jahr 2022 habe die Bahn ein begonnenes Planfeststellungsverfahren dafür abgebrochen, weil sie im Rahmen der Lärmschutzsanierung dank des am 10. Dezember 2020 in Kraft getretenen Investitionsbeschleunigungsgesetzes nun genehmigungsfrei bauen kann, wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.

    Die Gemeinde Himmelstadt durfte als Träger öffentlicher Belange dennoch Stellung dazu nehmen. Im Gemeinderat wurden vor allem Sorgen für die Bauphase laut. Einerseits ging es um mögliche Schäden an der erst hergerichteten Ringstraße durch den Transport der Baumaterialien. Andererseits war der Baulärm, insbesondere Nachts und an Wochenenden, ein Thema. Gemeinderat Michael Radke erinnerte an den ersten Anlauf, da habe die Bahn alle Anlieger angeschrieben, sie sollten für die Baustelle temporär einen vier Meter breiten Streifen ihrer Grundstücke zur Verfügung stellen. Da dies angelegte Gärten sind, sei kaum jemand – laut Bürgermeister nur einer – dazu bereit gewesen.

    Gemeinderat Wolfgang Kübert war wichtig, dass im Bereich des Bahnhofs bis zum Ende des Gebäudes durchsichtige Schallschutzelemente aufgestellt werden, die von der Bahn vorgesehenen drei Elemente (je 3,8 Meter breit) seien zu wenig. Am Ende nahm der Gemeinderat die Information der Anwohner der Ringstraße sowie eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Bahn mit einem Planer in die Stellungnahme auf.

    Stellungnahme von Penny-Discounter gegen Sondergebiet

    Den Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese" konnte der Gemeinderat als Satzung erlassen, nachdem er sich mit zehn Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden beschäftigt hatte. Die Bauleitplanung soll bekanntlich den Bau einer Norma-Filiale ermöglichen. Erneut ging eine Stellungnahme eines Anwalts aus Düsseldorf ein, der die Interessen des Mitbewerbers Penny vertritt.

    Dieser erhob Zweifel an der formellen Rechtsmäßigkeit der Bekanntmachung, weil die Unterlagen am 8. Mai als ersten Tag der Frist nicht auf der Internet-Homepage der Gemeinde abrufbar gewesen wären. Dem setzten die Verwaltung entgegen, dass die Unterlagen vollumfänglich auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen abzurufen waren und auf der Gemeinde-Homepage ab dem Abend des 8. Mai. Bei einem Zeitraum von 22 Tagen sei diese Verzögerung unerheblich. Weiterhin bezweifelt der Anwalt, dass der Bebauungsplan mit Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 vereinbar ist. Die Regierung von Unterfranken kommt hier zu einem anderen Ergebnis. Sogar der geplante Fußweg aus dem Ort zum Sondergebiet wird vom Anwalt bemängelt, weil im Bebauungsplan nicht genau angegeben wird, wie er gebaut werden soll und von wem.

    Zisterne oder Löschteich erforderlich

    Dass beim Satzungsbeschluss drei Gemeinderäte dagegen stimmten, lag aber an der nicht unproblematischen Löschwasserversorgung. Laut Kreisbrandrat sind 96 Kubikmeter je Stunde für zwei Stunden nötig. Eine Leistungsmessung ergab jedoch nur 77,53 Kubikmeter je Stunde aus dem Wasserversorgungsnetz. Die Differenz müsste nahe des Gebäudes in Form einer mindestens 37 Kubikmeter (zweimal 18,5 Kubikmeter) fassenden Zisterne oder eines entsprechenden Löschteichs bereitgehalten werden.

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