REchtenbach/Gemünden (RED) Wegen "fahrlässiger Bodenverunreinigung" verurteilte das Amtsgericht Gemünden einen Rechtenbacher Unternehmer zu einer Geldstrafe von 1600 Euro, nachdem dieser gegen den ursprünglichen Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, wonach er 6000 Euro hätte zahlen müssen.
Zum Hintergrund: Der 58-jährige Rechtenbacher hat seit einem Vierteljahrhundert einen kleinen Holzverarbeitungsbetrieb im Landschaftsschutzgebiet Weikertswiese auf einer Anhöhe bei Rechtenbach. Vor knapp zwei Jahren machte ihn das Landratsamt Main-Spessart darauf aufmerksam, dass das Betriebsgelände nicht ordnungsgemäß gegen Einsickern vom Motor- und Schmieröl ins Erdreich gesichert sei. Die Karlstadter Behörde warf ihm Bodenverunreinigung vor.
Der Angeklagte veranlasste daraufhin Bodenproben und entsorgte 2,8 Tonnen Erdreich auf einer Mülldeponie. Die Untersuchungen hätten nur geringfügige Belastungen ergeben. In der Gerichtsverhandlung am Montag wehrte er sich gegen den Vorwurf des Staatsanwalts, er habe vorsätzlich gehandelt oder eine Umweltverschmutzung billigend in Kauf genommen.
Dies sah der Richter anders. Er folgte dem Antrag der Verteidigerin, die ihrem Mandanten nur fahrlässiges Verhalten zur Last legte. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte bei der Beseitigung der Missstände mitgeholfen hatte. Nach dem letzten von mehreren Kontrollterminen habe das Landratsamt auch nichts mehr beanstandet. Der Rechtenbacher nahm das Urteil an. Seinen Betrieb hat er mittlerweile verlagert.