Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Marktheidenfeld erlässt laut Pressemitteilung der Behörde ein Verbot von offenem Feuer im gesamten Gebiet der VG (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen). Eine Ausnahmeregelung gilt für das Grillen innerorts mit einem Holzkohlegrill im privaten Bereich: Das ist erlaubt.
Marktheidenfeld