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KARLSTADT: Ohne Not eine Tür geöffnet

KARLSTADT

Ohne Not eine Tür geöffnet

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    Die Finanzämter halten IPSC-Schießen nicht für gemeinnützig. „Es fördert die Allgemeinheit nicht auf geistigem und sittlichem Gebiet.“ Dem lässt sich kaum widersprechen. Legal ist die Aktivität trotzdem.

    Videos von IPSC-Wettkämpfen aus den USA wirken martialisch. Da wird aus geöffneten Autotüren geschossen, durch Tunnel gekrochen und da werden auch Magazine mit 30 und mehr Schuss verwendet – das alles ist in Deutschland verboten. Die hierzulande geltenden Beschränkungen unterstreichen die sportiven Elemente und mindern den aggressiven Charakter.

    Dennoch war die Zulassung von IPSC in Deutschland eine Ausweitung der bisherigen Möglichkeiten. Großkaliber-Schießen war zuvor nur statisch genehmigt, die Kombination von Bewegung und Schießen – zum Beispiel im Biathlon – nur mit Kleinkaliberwaffen. Der Gesetzgeber hat diese Tür ohne Not geöffnet.

    Das strenge deutsche Regelwerk und die Waffenbesitzgesetze sollen amerikanische Verhältnisse verhindern; ein Blick in die Online-Foren der IPSC-Szene zeigt, dass das Verständnis dafür gering ist. Wer dort einige Einträge liest, dem wird angst und bange bei der Vorstellung, dass diese Menschen Großkaliberwaffen besitzen.

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