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Gemünden: Opfer am Boden "gekickt": Junge Männer erneut verurteilt

Gemünden

Opfer am Boden "gekickt": Junge Männer erneut verurteilt

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    Das Amtsgericht in Gemünden.
    Das Amtsgericht in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    "Hochkarätig" besetzt zeigte sich die Anklagebank am Amtsgericht Gemünden am Freitag. Gleich vier junge Männer (drei aus dem Raum Lohr, einer aus dem Kreis Aschaffenburg) mussten sich vor Jugendrichter Felix Geppert für ihre Taten verantworten. Obwohl im Schnitt erst 17 Jahre jung, war es für die Main-Spessarter nicht das erste Mal, dass sie sich vor Gericht verantworten mussten.

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung hieß diesmal der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Würzburg im führenden Verfahren gegen die drei Heranwachsenden aus dem Raum Lohr. Im unterbundenen Verfahren warf sie dem Aschaffenburger sowie einem der drei hiesigen jungen Männer vor, vor einem Jahr an der Mainlände in Lohr zwei Mülleimer ausgehängt, den Inhalt in den Main gekippt und die Holzverkleidung zerstört zu haben. Der Stadt Lohr war dabei ein Schaden von rund 800 Euro entstanden.

    16-Jährigen auf dem Boden geschlagen und getreten

    Im führenden Verfahren ging es darum, dass die drei Angeklagten am 16. März im Jugendzentrum in Lohr einen 16-Jährigen geschlagen und getreten zu haben, als dieser bereits auf dem Boden lag. Verletzungen am Nasenbein sowie an der linken Hüfte waren die Folge. Außerdem ging die Brille des Opfers zu Bruch.

    "Aus nichtigem Grund", so die Staatsanwältin, hatte die Auseinandersetzung im Jugendzentrum begonnen. So soll das Opfer zuvor anderen Jugendlichen in Lohr erzählt haben, dass der Haupttäter wegen eines anderen Delikts von der Polizei festgenommen worden sei. Allerdings war das auch die Wahrheit. "Er hätte das aber nicht überall erzählen müssen", erklärte der Täter. Desweiteren soll das Opfer im Jugendzentrum der Freundin des 17-Jährigen ans Hinterteil gefasst haben, wofür es aber keine Zeugen gibt.

    Kumpels haben Opfer "gekickt"

    "Eine Kopfnuss", habe der Täter seinem Opfer dafür verpasst, mit ihm gerangelt und dann schließlich auf den Boden geworfen. Aus Solidarität haben dann seine zwei Kumpels in Geschehen eingegriffen "und ihn gekickt". So lange, bis sie von anderen getrennt wurden und sich dann Polizeibeamte der Schläger annahmen.

    Während die drei jungen Männer zum Verlauf der Schlägerei ausreichende Angaben machten, zeigte sich die Beweisaufnahme für die Beschädigung der Mülltonnen als sehr schwierig. Aus einer Gruppe von zehn bis 15 Jugendlichen sollen nach Zeugenaussagen etwa zwei die Täter gewesen sein. Zwei Beschuldigte, die jetzt vor Gericht standen, hatten daran angeblich "keine Erinnerung" mehr.

    Zu betrunken, um sich zu erinnern?

    Volltrunken seien sie gewesen. So sehr, dass es so "gewesen sein kann, aber auch nicht", wie es einer von ihnen ausdrückte. Allerdings hat die Atemalkoholmessung der Polizei bei ihnen 0,7 Promille ergeben. Ein weiteres daran beteiligtes Mitglied der Gruppe, das aus der Justizvollzugsanstalt Ebern vorgeführt worden war, hatte über zwei Promille.

    Keiner der sechs Zeugen hatte die Angeklagten einwandfrei identifizieren können. Sie waren mit ihrer Gruppe rund 100 Meter entfernt. Darum blieb Richter und Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig als das Verfahren gegen den Angeklagten aus dem Raum Aschaffenburg vorläufig einzustellen. Er muss aber innerhalb von drei Monaten 500 Euro Schadenswiedergutmachung an die Stadt Lohr zahlen.

    Haupttäter muss zwei Mal einrücken

    Anders sah es für die Drei in Sachen Schlägerei aus. Für die Staatsanwältin war deren Verhalten eine Fahrt "mit Vollgas in die falsche Richtung". Sie beantragte für die Angeklagten einen Dauerarrest. Zwei Schläger sollen für jeweils zwei Wochen, einer für drei Wochen hinter Gittern.

    Jugendrichter Geppert schließlich verhängte für den Haupttäter zwei Freizeitarreste und eine Geldbuße in Höhe von 1400 Euro. Einer der Täter muss 40 Stunden Sozialarbeit leisten und erhielt die Auflage, sein Berufsvorbereitungsjahr bis zum Ende durchzustehen. Der dritte im Bunde muss 60 Sozialstunden ableisten und 1200 Euro Geldbuße zahlen. In allen drei Fällen wurden frühere Urteile mit einbezogen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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