Die Betreiberin eines Gasthofs im Landkreis Main-Spessart ist mit ihrer Klage auf mehr Corona-Überbrückungshilfen vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Die Klägerin hatte beantragt, die bereits gewährte Corona-Überbrückungshilfe III wegen förderfähiger Pachtkosten um weitere 32.631,76 Euro zu erhöhen.
Main-Spessart