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Karlstadt: Parkausweise und Befahrgenehmigungen werden ungültig

Karlstadt

Parkausweise und Befahrgenehmigungen werden ungültig

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    Die Stadt Karlstadt weist aufgrund des anstehenden Jahreswechsels darauf hin, dass die bisher für einen Teil der Bewohner der Altstadt in Karlstadt ausgestellten Bewohner-Parkausweise mit Ablauf des 31. Dezember ihre Gültigkeit verlieren.

    Sollten ab 1. Januar abgelaufene Bewohner-Parkausweise weiterhin genutzt werden, muss mit einer kostenpflichtigen Verwarnung bis zu einer Höhe von 30 Euro gerechnet werden, heißt es in der Pressemitteilung. Dies betrifft auch die erteilten Befahrgenehmigungen für die Fußgängerzone, die ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezembers ungültig werden. Etwaige Verstöße können hier sogar mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro geahndet werden. Die Stadt Karlstadt empfiehlt daher sich rechtzeitige neue Bewohner-Parkausweise und Befahrgenehmigungen ausstellen zu lassen.

    Die Beantragung kann formlos per Mail an glueckstein@karlstadt.de, Tel.: (09353) 790231 oder brune@karlstadt.de, Tel.: (09353) 790281 ab dem 1. Dezember erfolgen.

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