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    Harald Schneider plädiert für ein Bayerisches Transparenzgesetz:

    „Mit der Geheimniskrämerei der Behörden muss auch in Bayern Schluss sein“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Schneider (Karlstadt) anlässlich der Beratungen des SPD-Gesetzentwurfs eines Bayerischen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes. „Kernstück ist die Veröffentlichungspflicht von amtlichen Informationen durch staatliche und kommunale Stellen“, erklärt Schneider. „Damit legt der Bürger endgültig die Rolle ab, als Bittsteller bei öffentlichen Stellen eine Information erbeten zu müssen, um dann die Auskunft zu bekommen, er habe keinen Anspruch, weil er nicht Beteiligter im Verfahren ist oder sonst ein Auskunftsanspruch darauf besteht.“

    Geplant seien Informationsregister, in denen die veröffentlichungspflichtigen Informationen der Behörden eingestellt werden. Schneider: „Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf voraussetzungslosen Zugang zu Informationen des Staates und der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und deren Organe und Einrichtungen. Das ist die klassische Informationsfreiheit, die im Bund, in elf Bundesländern, aber nicht in Bayern, schon lange gewährt wird!“ Ausnahmen würden gelten, wenn personenbezogene Daten, öffentliche Belange, Rechtsdurchsetzung, behördlicher Entscheidungsbildungsprozess, geistiges Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen seien. „So wird ein Ausgleich zwischen dem Interesse auf freie amtliche Informationen und dem Bedürfnis nach Geheimhaltung zum Schutz von Grundrechten oder aus öffentlich-rechtlichen Gründen geschaffen“, erläutert Schneider.

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