Marktheidenfeld (jos) Pfarrer Stefan Muth verlässt Marktheidenfeld. Bischof Dr. Paul-Werner Scheele, der ihn 1984 in Würzburg geweiht hat, hat den Geistlichen auf seinen Wunsch hin zum 31. August von seiner Aufgabe entpflichtet. Zu diesem Zeitpunkt wird er auch sein Amt als stellvertretender Dekan zurückgeben. Dies teilte Muth am Sonntag in einer Stellungnahme im Gottesdienst mit. Muth ist seit März 1995 Pfarrer in Marktheidenfeld.
In seiner Rede erinnerte Muth an die zahlreichen Aufgaben, die in den vergangenen acht Jahren anstanden, unter anderem die Dachsanierung in St. Josef oder der Umgriff um die St. Laurentiuskirche, die in Zusammenarbeit aller Gremien gelöst werden konnten. Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Die Pfarrei stehe auf einer gesunden finanziellen Basis. Nun stehe allerdings die dringende Sanierung des 30 Jahre alten Pfarrhauses an. Doch dies wolle er seinem Nachfolger überlassen, sagte Muth, der sich physisch wie psychisch an seinen Grenzen sehe.
"Während der Grundsanierung mit all ihren negativen Begleiterscheinungen im Pfarrhaus zu bleiben, könnte ich mir nur vorstellen, wenn ich noch zirka sechs Jahre in Marktheidenfeld bliebe. Dies kann ich mir allerdings bei all den Vorwürfen, die mir aus mancher unzufriedenen Richtung ständig gemacht werden, nicht vorstellen", so Muth im Gottesdienst. Es fehle ihm zunehmend die Kraft, "die divergierenden Kräfte zusammenzuführen und ständig schwelende Konflikte einer Lösung zuzuführen".
Zu seiner pastoralen Arbeit sagte Stefan Muth, dass ihm die Vertiefung der Sakramentenpastoral wichtig war: "Taufbegleiterteam, Heraufsetzung des Firmalters, engere Verzahnung der Erstkommunionvorbereitung mit der Liturgie am Sonntag, Förderung der eucharistischen Frömmigkeit, die Förderung der Kirchenmusik waren und sind mir Grundanliegen in dieser Pfarrei."
Stefan Muth, Jahrgang 1953, war von 1984 bis 1986 Kaplan und Jugendseelsorger in Kitzingen und wirkte dann von 1986 bis 1995 als Studienrat am Aschaffenburger Kronberg-Gymnasium.
Bischof Scheele genehmigte Muth eine Sabbatzeit von sechs Monaten, die dieser unter anderem zu Kur und Fortbildung nutzen will.