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Aschaffenburg: Plötzliche Wende im Mordprozess: Ist Angeklagter unschuldig?

Aschaffenburg

Plötzliche Wende im Mordprozess: Ist Angeklagter unschuldig?

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    Überraschende Wende im Mordprozess nach 40 Jahren in Aschaffenburg: Platzt der Prozess, nachdem sich ein Gutachten als untauglich erwiesen hat?
    Überraschende Wende im Mordprozess nach 40 Jahren in Aschaffenburg: Platzt der Prozess, nachdem sich ein Gutachten als untauglich erwiesen hat? Foto: Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Die Nachricht schlug am Abend wie ein Bombe ein: Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Christiane J. in Aschaffenburg ist das zentrale Gutachten offenbar Schrott, das den angeklagten Norbert B. belastet.  Es sei "wertlos", urteilt die Kammer nach Angaben von Gerichtssprecher Ingo Krist am Abend

    Prozess droht zu platzen

    Der Prozess steht vor dem Scheitern. Die Kammer will nach Angaben von Krist bis Freitag beraten, "ob der Angeklagte als Täter sogar ausgeschlossen werden" könne. Es werde geprüft, ob überhaupt noch der dringende Tatverdacht gegen den 57-jährigen bestehe und ob der Haftbefehl von Amts wegen aufgehoben werden müsse.

    Auslöser war offenbar die erneute Vernehmung der Zahnmedizinerin am Donnerstagnachmittag, deren Gutachten sagt: Das Zahnschema des Angeklagten stimme nahezu vollständig mit Biss-Spuren überein, die Ermittler am Körper der Getöteten gefunden hatten.

    Widersprüche im Gutachten

    Das Gericht hat nach eigenen Angaben eine Woche lang Unterlagen geprüft und war auf Widersprüche zu dem Gutachten gestoßen. "Überraschenderweise vermochte die Sachverständige die von der Kammer aufgezeigten Widersprüche in keiner Weise fundiert zu entkräften," schrieb am Abend der Sprecher des Gerichts, der von der Entwicklung selbst überrollt wurde.

    Das Gericht will zwar seine Aufklärungsarbeit fortsetzen., will dazu aber am Freitag erst Details mitteilen. Die Richter äußerten Unverständnis darüber, dass die Gutachterin aus München trotz der thematisierten Widersprüche an den Schlussfolgerungen ihres Gutachtens festhielt. Sie verteidigt sich damit, Röntgenbilder nicht bekommen zu haben, die zur Beurteilung wichtig gewesen wären.

    Dann stellte sich aber heraus, dass sie die Bilden bekommen, aber "mangels Relevanz" wieder zurückgeschickt hatte. Das Gericht will am Freitag über das weitere Vorgehen entscheiden.

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