Im Zweifel für die Angeklagten bereits vor dem Urteil: Nach einer kurzen Berufungsverhandlung hat die 4. Strafkammer des Würzburger Landgerichts am Mittwoch das Strafverfahren gegen zwei junge Männer aus Karlstadt gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. Das Amtsgericht Gemünden hatte die beiden Angeklagten im vergangenen Herbst unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens zu Geldstrafen von 3500 Euro und 1800 Euro verurteilt.
Karlstadt