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Karlstadt: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was das Gesetz ab 2026 für die Kinderbetreuung in Karlstadt bedeutet

Karlstadt

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was das Gesetz ab 2026 für die Kinderbetreuung in Karlstadt bedeutet

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    Die Mittagsbetreuung der Grundschule Wiesenfeld bekommt bald größeren Zulauf. Ab 1. September  werden dort insgesamt 48 Kinder betreut.
    Die Mittagsbetreuung der Grundschule Wiesenfeld bekommt bald größeren Zulauf. Ab 1. September  werden dort insgesamt 48 Kinder betreut. Foto: Markus Rill

    Ein Thema, das wohl nicht nur im Karlstadter Sitzungssaal in Zukunft des Öfteren auf der Tagesordnung stehen wird, ist das Ganztagsförderungsgesetz, kurz: GaFöG. Das schilderte Robin Kern, Teamleiter Soziales und Gemeinwesen, dem Bildungs-, Ehrenamts-, Gesundheits- und Sozialausschuss am Dienstag. Ab 2026 sollen alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe, ab 2029 dann alle Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Das Gesetz soll die Betreuungslücke schließen, die für viele Eltern nach der Betreuung in der Kita besteht.

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