Der Neustadter Gemeinderat zieht sein Ratsbegehren und das Votum über die Bebauung am Michaelsberg mit einem Teil einer Reitanlage neben dem Friedhof zurück. Nachdem in der Gemeinderatssitzung im Pfarrheim das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative "Erhaltet den Michaelsberg" einstimmig zugelassen wurde und dieses nahezu das gleiche Ziel verfolgt, stellte Bürgermeister Klaus Schwab den Antrag auf Rücknahme.
Der Reiterhof hat seit Wochen die Öffentlichkeit beschäftigt und sowohl Befürworter als auch zahlreiche Gegner gefunden. Daher war es laut Schwab erklärter Wille des Gemeinderats, über das weitere Vorgehen durch ein klares Votum die Bürger entscheiden zu lassen. Ein Ratsbegehren war auf den Weg gebracht worden.
Nach Zulassung des Bürgerbegehrens würden nun zwei Fragestellungen mit vergleichbaren Ansinnen auf dem Stimmzettel stehen. Die Fragestellung des Ratsbegehrens wäre positiv formuliert, die des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative negativ.
Werden an einem Tag mehrere Bürgerentscheide zu einem Thema eingebracht, muss der Gemeinderat eine Stichfrage festlegen, erläuterte Schwab. Sollten mehrere Bürgerentscheide so entschieden werden, dass sie nicht miteinander vereinbar sind, entscheidet die Mehrheit in der Stichfrage, um eine "Pattsituation" zu vermeiden.
Fragestellungen könnten verwirren
Schwab zeigte einen Entwurf eines Stimmzettels mit drei Fragestellungen mit den verschiedensten Kombinationen der Stimmabgabe auf, welche durchaus "verwirrend" sein können. "Wir wollen ein klares Votum der Bürger", sagte Schwab. "Nachdem beide Fragen in die gleiche Richtung gehen und die Bürgerinitiative nicht gewillt ist, ihr Bürgerbegehren zurückzuziehen, schlage ich vor, das Ratsbegehren zurückzuziehen", erklärte Schwab.
Schwab erläuterte auch, dass eine Rücknahme des Ratsbegehrens einen Nachteil für die Bürgerinitiative darstelle. In der Fragestellung des Rats war eine "reduzierte Planung" festgeschrieben. Würde das Bürgerbegehren nun scheitern und eine Bebauung am Michaelsberg zulässig werden, dann ist nicht die in der vergangenen Gemeinderatssitzung vorgestellte reduzierte Bebauung bindend. Dann hätten sich die Voraussetzungen geändert und es könnte jedes Gemeinderatsmitglied für sich wieder entscheiden, ob es für eine reduzierte Bebauung oder für eine volle Bebauung ist.
Nach den Vorwürfen in den vergangenen Monaten, "der Gemeinderat würde was verheimlichen", war es Klaus Schwab sehr wichtig, dies offen und transparent im Vorfeld zu kommunizieren. Ein Jahr ist die Abstimmung des Bürgerentscheids bindend, erfuhr Wolfgang Maier von der Verwaltung. Für Schwab ist aber klar, "dass die Entscheidung, die hier fällt, bindend ist". "Der Zettel mit drei Entscheidungen ist ein Wahnsinn, da blickt keiner durch", unterstützte Peter Gowor den Vorschlag von Schwab, das Ratsbegehren zurückzuziehen.
Briefwahl am 28. November
Mit der einstimmigen Rücknahme des Ratsbegehrens gibt das Gremium dem Bürger am Sonntag, 28. November, mittels Briefwahl eine klare Fragestellung zur Entscheidung. Nachdem die Verwaltung keine Beanstandungen festgestellt hatte, ließ zuvor der Rat einstimmig das Bürgerbegehren zu. Dessen Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass die Wiesen vor dem Friedhof am Michaelsberg in ihrer jetzigen Geländeform erhalten bleiben, insbesondere die Flurnummer 355 nicht mit baulichen Anlagen eines Reiter- und Pferdehofs bebaut wird und die Gemeinde Neustadt alles unternimmt, um solch eine Bebauung zu verhindern?" Damit können die wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde Neustadt nun in Kürze selbst über den umstrittenen Sachverhalt entscheiden.