Die Klimakrise ist zwar längst im Bewusstsein der meisten Menschen angekommen. Wenn es aber darum geht, klimafreundlich zu heizen, fehlt es vielerorts noch an Handlungsbereitschaft. Noch ist das Gebäudeenergiegesetz, das landläufig als Heizungsgesetz bezeichnet wird, nicht in Kraft getreten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen müssen. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen sie bereits bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen. Erst wenn diese kommunale Wärmeplanung vorliegt, greift das Heizungsgesetz auch für Hauseigentümer, falls diese beispielsweise eine neue Heizung benötigen.
Karlstadt