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Rexroth muss in USA vor Gericht

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Rexroth muss in USA vor Gericht

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    Lohr (PK) Neben der Siemens AG (München) muss sich auch die Bosch Rexroth AG (Lohr) wegen der Bergbahnkatastrophe von Kaprun vor einem amerikanischen Gericht verantworten. Das hat die New Yorker Richterin Shira Scheindlin beschlossen. Der umstrittene US-Staranwalt Ed Fagan freute sich daraufhin: "Das ist die wichtigste Entscheidung meines Lebens." Fagan vertritt insgesamt 120 Angehörige von Kaprun-Opfern, die zusammen Schadensersatz in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro fordern. "Wir wollen zu dem Fall Kaprun derzeit keine Stellungnahme abgeben", erklärte Claudia Hoefer, Sprecherin von Bosch Rexroth gestern auf Anfrage.

    Laut der Entscheidung des US-Gerichts kann Steve Hublett, der mehrere Angehörige in Kaprun verloren hat, als Repräsentant einer Sammelklage auftreten. Die anderen Sammelkläger müssen keine amerikanische Staatsangehörigekeit haben, berichten österreichische Medien weiter. Es reiche, dass sie an einem Unfall oder Schadensfall beteiligt seien, der auch Amerikaner betrifft - und dass die möglicherweise schuldigen Unternehmen in den USA aktiv sind, so Fagan. Beides trifft auf Siemens und Bosch Rexroth zu, die für die Elektrik und die Hydraulikleitungen in der Unglücksbahn verantwortlich waren.

    Bei der Brandkatastrophe am 11. November 2000 am Kitzsteinhorn waren 155 Menschen ums Leben gekommen, darunter 37 deutsche Skiurlauber und acht US-Bürger, von denen fünf in Unterfranken lebten. Seit dem 18. Juni müssen sich neben 13 weiteren Angeklagten auch zwei Monteure und ein Hydrauliker von Rexroth vor dem Salzburger Landesgericht verantworten. Sie sollen die Hydraulikleitungen in zu geringem Abstand über einem Heizkörper montiert haben. Aus der undichten Leitung war laut Gutachter Hydrauliköl auf die Heizung gesickert und hatte sich dort entzündet. Dies führte zur größten zivilen Katastrophe Österreichs.

    Nun würden sechs Amerikaner in der Jury eines US-Gerichts entscheiden, wie viel Geld die Unternehmen den Opferfamilien bezahlen müssen, sagt Fagan. In Österreich ist die Entschädigung für die Hinterbliebenen auf 7000 Euro begrenzt, in den USA gibt es keine Grenze. Das amerikanische Recht lebt von Präzedenzfällen. Dies hatte sich bereits bei der Sammelklage von Fagan und seinem Münchner Kollegen Michael Witti in der Frage der Zwangsarbeiterentschädigung gezeigt.

    Fagan rechnet mit einem Prozessbeginn in New York im Mai 2003.

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