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Rottweiler gilt jetzt als Kampfhund

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Rottweiler gilt jetzt als Kampfhund

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    Marktheidenfeld (ret) Sechs Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, wurden ab 1. November neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft. Es handelt sich um folgende Hunderassen: Rottweiler, American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro de Presa Mallorquin. Außer dem Rottweiler stammen die Tiere allesamt von den so genannten Molossern ab, einer großen Hundeart, die bereits in der Antike bei Kampfspielen Arenen eingesetzt wurde.

    Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich sei, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Marktheidenfeld.

    Als Folge der Einstufung als Kampfhund der Kategorie II brauchen die Halter dieser Tiere in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Bei Besitzern von Rottweilern reicht es wegen der großen Zahl der zu untersuchenden Hunde aus, wenn der Hundebesitzer bis zum 1. April 2003 wenigstens im Besitz eines Termins bei einem Sachverständigen ist. Das Gutachten selbst muss bis zum 30. Juni 2003 der Gemeinde vorliegen.

    Mit dieser Änderung der Kampfhundeverordnung trägt das Innenministerium laut Innenminister Dr. Günther Beckstein einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1994 Rechnung. Nach neuen Erkenntnissen sei davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können.

    Aus der Liste der Kampfhunde herausgefallen ist der so genannte Rhodesian Ridgeback. In Überprüfungen wurde festgestellt, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotenzial aufweise.

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