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Karlstadt: Rückgabe: Was tun mit Fehlkauf unter dem Weihnachtsbaum?

Karlstadt

Rückgabe: Was tun mit Fehlkauf unter dem Weihnachtsbaum?

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    Was macht man, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht passt? Was kann zurückgegeben werden?
    Was macht man, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht passt? Was kann zurückgegeben werden? Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Was macht man mit dem Pullover, der als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegt, dessen Farbe aber nicht gefällt? Oder mit dem Gutschein für ein Bauchnabel-Piercing, das man gar nicht will? Der Kunde hat im Einzelhandel bei mangelfreien Waren eigentlich kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht, doch fast alle Verkäufer gewähren diese aus Kulanz. Schließlich will man die Kunden nicht verärgern und steht in Konkurrenz zum Onlinehandel, wo das Zurückschicken einfach ist. Die Redaktion hat sich im Landkreis umgehört. Wie ist die Praxis?

    "Wir haben da keine festen Regeln", sagt Martin Krause, der unter anderem das Modehaus Koch in Karlstadt betreibt und zugleich Vorsitzender des Gewerbe- und Tourismusvereins ist. Das Rückgaberecht gilt in seinen Geschäften für 14 Tage, aber gerade in der Weihnachtszeit ist das meist zu knapp bemessen. "Die Waren wurden oft viel früher gekauft", sagt er. Daher sei man kulant, wenn der Zeitraum überschritten wird. Es gebe das Geld zurück oder einen Gutschein, wie der Kunde will.

    Gutscheine setzen sich durch

    Krause erinnert sich an einen Fall im vergangenen Jahr. Ein vor Weihnachten gekaufter Artikel sei sogar erst im März wieder zurückgegeben worden. "Das lag an Corona, unsere Geschäfte waren geschlossen", sagt er. Aber es setze sich immer mehr die Praxis durch, dass statt Waren Einkaufsgutscheine verschenkt werden. Dies begrüßt Krause. Dann kann sich der Beschenkte in Ruhe nach seinem Geschmack etwas aussuchen.

    Ähnlich ist es bei Bürobedarf Albert in Marktheidenfeld. "Rückgaben kommen aus unterschiedlichen Gründen fast täglich vor", sagt Birgit Albert von der Geschäftsleitung. Da gebe es keine Probleme, schließlich wolle man kulant zum Kunden sein. Allerdings gebe es in der Regel eine Gutschrift. Damit seien die Kunden einverstanden. Dass es vermehrt nach Weihnachten Rückgaben gibt, könne sie aus ihrer Erfahrung nicht bestätigen. 

    Aber wie ist es mit verderblicher Ware? Peter Stenger vom Obsthof Stenger in Halsbach muss erst einmal überlegen. "Ich kann mich eigentlich an keinen Umtausch erinnern",  sagt er. Derzeit gebe es im Hofladen beispielsweise gelagerte Äpfel, aber kein Kunde bringt diese zurück. Als Geschenk würden sich Liköre und Obstbrände eignen. Sollte der Beschenkte dann etwas anderes wollen, werde sich eine Lösung finden, sagt Stenger. Vorausgesetzt, die Ware ist ungeöffnet.

    Gutschein für Rundflug verfällt nicht

    Kommen wir zu Geschenken, die auch gerne zur Hochzeit, Firmung oder Kommunion verschenkt werden. Ein Rundflug über den Landkreis Main-Spessart beispielsweise. Aber auch Patrick Kropp vom Luftsportclub Karlstadt kann sich an keinen Fall erinnern, dass der Preis für den Gutschein zurückverlangt worden sei. Meist finde sich eine Lösung. Der Flug werde weiter gegeben, wenn man sich aufgrund großer Flugangst nicht traut. Er ist drei Jahre gültig, aber auch danach verfällt er nicht. Die Bedingungen werden aber an die aktuellen Preise angepasst. Dafür bittet Kropp um Verständnis. Schließlich werde auch vieles für den Luftsportclub teurer wie beispielsweise das Flugbenzin.

    Was ist aber, wenn jemand ein Tattoo geschenkt bekommt? Gregor Hirt vom Tattoo-Studio Autsch in Karlstadt sagt, dass das sogar sehr oft vorkommt. "Erst heute habe ich drei Gutscheine ausgestellt." Es seien Gutscheine für ein Bauchnabel-Piercing oder die Fortsetzung eines Rückentattoos gewesen. Die Gutscheine gebe es nur über einen Geldbetrag. So könne sich der Beschenkte noch selbst entscheiden, welches Motiv er wählt. Sollte sich jemand gar nicht stechen lassen wollen, so könne er sich für eine Heilcreme oder ein Spray entscheiden. Das Geld werde nicht zurückgegeben. Der Gutschein bleibt gültig, dieser könne ja auch an jemand anderes gegeben werden, so Hirt.

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