Was macht man mit dem Pullover, der als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegt, dessen Farbe aber nicht gefällt? Oder mit dem Gutschein für ein Bauchnabel-Piercing, das man gar nicht will? Der Kunde hat im Einzelhandel bei mangelfreien Waren eigentlich kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht, doch fast alle Verkäufer gewähren diese aus Kulanz. Schließlich will man die Kunden nicht verärgern und steht in Konkurrenz zum Onlinehandel, wo das Zurückschicken einfach ist. Die Redaktion hat sich im Landkreis umgehört. Wie ist die Praxis?
Karlstadt