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Lohr: Sachgebietsleiter des Finanzamts Lohr: Grundsteuererklärung muss auch ohne Aufforderung abgegeben werden

Lohr

Sachgebietsleiter des Finanzamts Lohr: Grundsteuererklärung muss auch ohne Aufforderung abgegeben werden

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    Das Finanzamt in Lohr.
    Das Finanzamt in Lohr. Foto: Roland Pleier

    Für alle Grundstücke, Häuser und Wohnungen müssen bis Ende Oktober Grundsteuererklärungen abgegeben werden. Manche haben aber offenbar keine Aufforderung erhalten, eine solche abzugeben. Carsten Ott, als Sachgebietsleiter für Grundsteuer zuständig beim Finanzamt Lohr, sagt, dass die Schreiben reinen Infocharakter hätten. "Eine Erklärungspflicht haben Sie als Eigentümer, auch wenn Sie kein Infoschreiben bekommen haben." Denn diese ergebe sich aus einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März. Pro Haus, Eigentumswohnung, unbebautem Grundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müsse eine Erklärung abgeben werden.

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