Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien bis 31. Oktober einreichen müssen. Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Grundsteuererklärungen entgegen. Doch warum müssen die Steuerpflichtigen ihre Daten überhaupt den Behörden melden?
München/Würzburg