Wer will Schöffe werden? Derzeit suchen das Jugendamt und auch die Kommunen geeignete Personen, die dem Richter in Gerichtsverhandlungen zur Seite sitzen und die bei der Urteilsfindung ihren „gesunden Menschenverstand“ einbringen. Die ehrenamtlichen Schöffen sind dem Berufsrichter gegenüber gleichberechtigt, so will es das Gesetz.
„Ich finde die Verhandlungen immer sehr spannend“, sagt Schöffin Claudia Fey aus Lohr. Ihre Amtszeit endet Ende dieses Jahres, aber sie hat sich wieder für die nächste Periode beworben. Denn sie übt das verantwortungsvolle Ehrenamt gerne aus. Ähnlich äußert sich Andreas Wenisch aus Partenstein. Er ist Schöffe für die Jugendkammer und zugleich Kreisjugendwart bei der Feuerwehr. Auch er hat seine Bereitschaft erklärt, als Jugendschöffe weiter tätig zu sein. Die nächste Wahlperiode beginnt 2019 und dauert fünf Jahre.
Verständnis und Härte
Fey und Wenisch hat Direktor Thomas Schepping ins Amtsgericht Gemünden eingeladen, damit die beiden in einem Pressegespräch von ihrem Ehrenamt erzählen. Sie hätten viel gelernt, auch Leid gesehen, manchmal Verständnis und manchmal Härte gezeigt, sagen beide. Sie sind sich bewusst, an der Seite des Richters eine wichtige Aufgabe in der Rechtspflege zu erfüllen.
Denn die ehrenamtlichen Richter stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter, sagt der Gesetzgeber über das Schöffenamt. Und dies stünde nicht nur so auf dem Papier, sagt Schepping, denn man könnte annehmen, dass die Berufsrichter aufgrund ihrer Erfahrung bei der Urteilsfindung dominieren. Nein, Schepping sagt, dass er den Austausch mit den Laienrichtern braucht, um zu einem gerechten Urteil zu finden.
Es ist gewollt, dass bei einem Prozess die Laienrichter ihre nicht juristische Sicht einbringen. Sie sollen den Sachverhalt nach ihrer Lebenserfahrung beurteilen. Da gebe es manchmal schwere Entscheidungen zu treffen, wenn es beispielsweise nur einen Zeugen einer Straftat gibt. Ist dieser dann glaubhaft? „Wir sind hier aber immer zu einer Übereinstimmung gekommen“, sagt Schepping.
Wie läuft eine Verhandlung ab? Richter Schepping erklärt, dass er vor Beginn der Sitzung den Schöffen seine Einschätzung des Falls rein nach Aktenlage gibt. Was ist zu erwarten? Wo gibt es Knackpunkte? Entscheidend ist aber die Verhandlung, betont er. Nur was dort vorgetragen wird, darf in das Urteil einfließen. „Und da haben wir schon manche Überraschung erlebt“, sagen die Schöffen. Aus vermeintlichen Tätern wurden auch mal Opfer.
Das richtige Strafmaß finden
Sind die Richter von der Schuld des Angeklagten überzeugt, muss das richtige Strafmaß gefunden werden. Dabei gibt Richter Schepping den Rahmen vor, der verhängt werden kann. Innerhalb des Rahmens bringen dann die Laienrichter ihr Urteil ein. Da stellt sich die Frage: Wie hart soll die Strafe sein? Nicht selten steht ein Täter mehrfach vor Gericht. Darf man da noch Milde zeigen? Wie sind die Prognosen? Ist die im Prozess geäußerte Reue echt? Alles Fragen, die nicht nur juristisch beantwortet werden sollen, sondern wo es auch den „gesunden Menschenverstand“ der Laienrichter braucht.
Schöffen und Jugendschöffen gesucht Das Jugendamt Main-Spessart sucht Personen, die im Landkreis wohnen und Interesse haben, für die Amtszeit von 2019 bis 2023 als Jugendschöffen zu wirken. Jugendschöffen müssen beruflich oder ehrenamtlich in der Jugenderziehung tätig sein. Es werden noch Bewerber gesucht. Frauen und Männer können sich bis spätestens 20. März beim Jugendamt, Marktplatz 8, in Karlstadt, schriftlich bewerben. Weitere Informationen erteilt Michael Martin unter Tel. (0 93 53) 793-15 16. Schöffen für das Amtsgericht Gemünden und Landgericht Würzburg sollen sich bei den jeweiligen Kommunen melden. Benötigt werden laut Amtsrichter Thomas Schepping für das Landgericht aus dem Landkreis Main-Spessart 22 Schöffen und für das Amtsgericht acht Schöffen, die von zehn Hilfsschöffen unterstützt werden. Die Hilfsschöffen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Hauptschöffe verhindert ist. Derzeit sammeln die Kommunen und das Jugendamt Vorschläge, wobei sie angewiesen sind, zirka doppelt so viele Personen auf die Liste zu setzen, wie letztendlich gebraucht werden. Die Stadt Lohr soll beispielsweise zehn Schöffen melden, Gemünden sechs, Karlstadt neun und Marktheidenfeld sieben. Wer letztlich Schöffe wird, bestimmt dann der Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben kommunalen Vertrauenspersonen besteht. Der Ausschuss achtet bei der Auswahl darauf, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sind. Die Schöffen und Jugendschöffen sollen zum 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sein. Die Schöffen kommen in der Regel bis zu einmal im Monat, meistens aber höchstens zehnmal im Jahr zum Einsatz. Das Amt ist ein Ehrenamt. Es wird kein Gehalt oder Entgelt bezahlt. Die Jugendschöffen haben aber einen Anspruch auf Entschädigung. Sie erhalten Ersatz für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen.