Wer auf dem Parkplatz vor den Einkaufsmärkten in der Gemündener Straße geparkt hat, um den Karlstadter Faschingszug zu besuchen, könnte im Nachgang einen teuren Eintritt gezahlt haben. Zumindest, wenn die Parkdauer 90 Minuten überschritten hat. Diese Höchstparkdauer gilt auf dem Gelände - und zwar auch außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte. Ein Leser hat sich deshalb mit einem Anliegen an die Redaktion und an die Stadt gewandt.
Karlstadt