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Karlstadt: Schreck nach Faschingszug in Karlstadt: Warum auf dem Parkplatz bei Lidl und Co. auch nachts und sonntags Strafen drohen

Karlstadt

Schreck nach Faschingszug in Karlstadt: Warum auf dem Parkplatz bei Lidl und Co. auch nachts und sonntags Strafen drohen

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    Die Parkdauer, die auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Gemündener Straße in Karlstadt gilt, muss auch außerhalb der Öffnungszeiten der Märkte eingehalten werden. Andernfalls werden Vertragsstrafen fällig.
    Die Parkdauer, die auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Gemündener Straße in Karlstadt gilt, muss auch außerhalb der Öffnungszeiten der Märkte eingehalten werden. Andernfalls werden Vertragsstrafen fällig. Foto: Tabea Goppelt

    Wer auf dem Parkplatz vor den Einkaufsmärkten in der Gemündener Straße geparkt hat, um den Karlstadter Faschingszug zu besuchen, könnte im Nachgang einen teuren Eintritt gezahlt haben. Zumindest, wenn die Parkdauer 90 Minuten überschritten hat. Diese Höchstparkdauer gilt auf dem Gelände - und zwar auch außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte. Ein Leser hat sich deshalb mit einem Anliegen an die Redaktion und an die Stadt gewandt. 

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