Ein früherer stellvertretender Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart hat vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die dienstrechtliche Höchststrafe bekommen. Er hatte wegen seiner Glücksspielsucht 68 000 Euro an Schulgeldern veruntreut. Das Amtsgericht Gemünden hatte den suspendierten Lehrer bereits im Oktober 2016 zu einer Haftstrafe von elf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Nun entschied das Verwaltungsgericht Ansbach am vergangenen Mittwoch, dass er zudem seinen Anspruch auf die Pension verliert.
Die Landesstaatsanwaltschaft hatte für den suspendierten Lehrer aus Main-Spessart die schärfste Strafe beantragt: die Entfernung aus dem Dienst. Diesem ist der Richter gefolgt. Er verliert damit seinen Job, darf auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und bekommt keine Pension. Stattdessen wird er nachversichert und bekommt eine Rente.
Stellvertretende Schulleiterin wurde gehört
Bereits im Februar dieses Jahres hatte das Disziplinarverfahren in Ansbach begonnen, allerdings war die Verhandlung unterbrochen worden. Das Verwaltungsgericht Ansbach verlangte von der Landesanwaltschaft, die damalige Schulleiterin erneut zu befragen. Der Vorsitzende Richter wollte vor allem wissen, warum das Ganze nicht schon früher aufgefallen war, wie der Pädagoge genau kontrolliert wurde, ob es eine Kassenaufsicht und ein Vier-Augen-Prinzip gab oder ob möglicherweise die Dienstaufsicht fehlte.
Das Verfahren wurde an diesem Mittwoch in Ansbach in Anwesenheit der damaligen Schulleiterin fortgesetzt. Nach Auskunft der stellvertretenden Pressesprecherin Melanie Zuric konnte diese glaubhaft machen, dass es kein Fehlverhalten der Schulleitung gab, welches dem Lehrer den Griff in die Schulkasse ermöglichte.
Wegen Glücksspielsucht in Behandlung
Der Pädagoge aus Main-Spessart hatte in die Schulkasse gegriffen, um Finanzierungsengpässe zu überbrücken und ist wegen Glücksspielsucht in therapeutischer Behandlung. Als eine mögliche Strafe wäre auch eine Zurückstufung in der Besoldungsgruppe möglich gewesen, was eine Kürzung der Pensionsansprüche bedeutet. Das Gericht entschied sich aber für die Entfernung aus dem Dienst. Der ehemalige stellvertretende Schulleiter kann gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen.