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THÜNGEN: Schwarzer Adler: Aus dem Saal werden Wohnungen

THÜNGEN

Schwarzer Adler: Aus dem Saal werden Wohnungen

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    Das ehemalige Gasthaus Schwarzer Adler wird seit vier Jahren als Asylunterkunft für derzeit circa 30 Asylbewerber genutzt. Der Besitzer will den Saal für vier weitere Wohnungen umbauen, der Gemeinderat stimmte zu.
    Das ehemalige Gasthaus Schwarzer Adler wird seit vier Jahren als Asylunterkunft für derzeit circa 30 Asylbewerber genutzt. Der Besitzer will den Saal für vier weitere Wohnungen umbauen, der Gemeinderat stimmte zu. Foto: Foto: Erika Deivel

    Denkbar knapp mit sechs zu fünf Stimmen erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zum Umbau und zur Nutzungsänderung des Veranstaltungssaales im ehemaligen Gasthaus Schwarzer Adler. Damit können die Räumlichkeiten gemäß Bauantrag in vier Ferienwohnungen umgebaut werden.

    Bekanntlich wird das Anwesen inzwischen als Asylunterkunft genutzt, derzeit sind circa 30 Asylbewerber dort untergebracht. Zwar hatte der Gemeinderat mit einem Beschluss aus September vergangenen Jahres die Zustimmung zum Umbau verweigert, da denkmalschutzrechtliche Bedenken bestanden, bauplanungstechnisch ist das Vorhaben aber zulässig und denkmalschutzrechtliche Belange werden nach Prüfung des Landratsamtes nicht berührt.

    Damit kann die Gemeinde ihre Zustimmung zum Vorhaben praktisch nicht verweigern. Zweiter Bürgermeister Wolfgang Heß kann sich mit dem Vorhaben nicht anfreunden. Er hält den Saal nach wie vor für schützenswert. Auch unter Würdigung rückläufiger Flüchtlingszahlen möchte er sich von der behördlichen Entscheidung nicht einschüchtern lassen und sprach weiter für einen Erhalt des zweistöckigen Saals mit Empore.

    Dritte Bürgermeisterin Anja Morgenstern sieht sich und die weiteren ehrenamtlich Tätigen mit den Verpflichtungen, die aus zusätzlichen neuen Asylbewerbern auf die Gemeinde zukommen, alleingelassen. Der Nutzen in Form von sicheren Mieteinnahmen komme alleine dem Eigentümer zu, der sich nicht weiter um die Bewohner kümmere. Morgenstern sieht hier die Belastungen für Thüngen und den ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung als erreicht.

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