Wegen Sex mit einem Patienten muss sich eine ehemalige Pflegerin der Forensik des Bezirkskrankenhauses Lohr (BKH) wohl bald vor Gericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Anfrage unseres Medienhauses am Dienstag mitteilte, hat sie Anklage erhoben wegen sexuellen Missbrauchs von behördlich Gefangenen oder Verwahrten.
Der 37-Jährigen wird vorgeworfen, sich unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung im Oktober und November 2018 insgesamt zweimal auf einvernehmliche sexuelle Kontakte zu einem 35-Jährigen eingelassen zu haben. Dieser war im Rahmen einer Entziehung in Lohr untergebracht.
Schon Versuch wäre strafbar
Der Paragraf 174a des Strafgesetzbuches sieht für diese Art des Missbrauchs Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dabei ist schon alleine der Versuch sexueller Handlungen strafbar.
»Im Unterbringungsverhältnis darf ich mit einem Patienten nichts anfangen«, stellt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen die Rechtslage klar. Im Gegensatz zu sonstigen Verdachtsfällen des Missbrauchs spiele hier auch keine Rolle, dass der Sex einvernehmlich war. Dies werde sich nach seiner Einschätzung allerdings auswirken auf das Strafmaß.
Nach Informationen dieser Redaktion ist die Beschuldigte nicht mehr beim Bezirkskrankenhaus angestellt. Der jetzt angeklagte Fall ist nach Angaben von Klinikleiter Dominikus Bönsch der gravierendste von mindestens sechs Vorfällen, in denen sich Mitarbeiterinnen und Patienten zu nahe gekommen seien.