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Thüngen: Sollen die Grundsteuer-Hebesätze noch einmal beraten werden?

Thüngen

Sollen die Grundsteuer-Hebesätze noch einmal beraten werden?

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    Der Marktgemeinderat Thüngen erhob in der erneuten Nachbarbeteiligung wiederum keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Arnstein bezüglich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes "Handwerkerhöfe Schwebenried". Ebenso gab es keinen Widerspruch gegen das Bauleitplanverfahren des Marktes Zellingen zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans "Hoher Bühl" in Retzbach. In beiden Fällen sah das Ratsgremium die Belange des Marktes Thüngen nicht berührt. Der Zweite Bürgermeister Wolfgang Heß betonte jedoch, das Staatliche Bauamt sollte dringend Überlegungen anstellen, da an der Kreuzung bereits mehrere Unfälle vorgefallen seien.

    Für den Service und die Prüfungen des Feuerwehrfahrzeuges HLF 10 wurden von der Würzburger Firma Handelsforum 5537 Euro in Rechnung gestellt. Für den notwendigen Reifenwechsel nach zehn Jahren am selben Fahrzeug mussten 4159 Euro bezahlt werden. Der Marktgemeinderat genehmigte diese Ausgaben einstimmig nachträglich. Ebenso einmütig wurde das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der anstehenden Bundestagswahl in Höhe von 50 Euro festgelegt.

    Abwasser war im Boden versickert

    Bei der Verlegung der Wasserhausanschlüsse in der Unteren Buchenhölle wurde das Verfahren teilweise von offener Bauweise auf grabenlose Verlegung mittels Erdrakete umgestellt. Hierdurch konnten einige Positionen der offenen Bauweise entfallen. Bei den Arbeiten für die Spartenleitungen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Mischwasserhausanschlussleitungen defekt waren. Sie waren nicht mehr dicht verschlossen, sondern hatten Lücken in der Leitung von mehreren Zentimetern, so dass Abwasser im Boden versickert ist. Diese Lücken wurden umgehend repariert.

    Die Schlussrechnung wurde vom Ing. Büro Köhl geprüft. Die Nachträge sind berücksichtigt. Die Auftragssumme der gesamten Maßnahme wurde nicht überschritten. So hatte der Marktgemeinderat die beiden Maßnahmen in Höhe von 13.500, beziehungsweise 13.100 Euro zu genehmigen. Ausführende Firma war August Ullrich GmbH in Elfershausen.

    Gemeinderat Patrick Druschel fragte nach dem Grund, warum es sich um eine Nachtragssumme handelte. Bürgermeister Lorenz Strifsky erläuterte, dass es sich um einen Betrag handelt, der im ursprünglichen Auftrag nicht vermerkt war. Wolfgang Heß betonte, dass die Gesamtsumme des Auftrags nicht überschritten wurde. Insgesamt deutet alles darauf hin, dass die Gesamtkosten nicht gestiegen sind. Die Nachträge waren notwendig, weil sich die Arbeiten anders entwickelt haben als ursprünglich geplant.

    Mehrere Bürger hätten von erheblichen Erhöhungen berichtet

    Zum Thema Grundsteuer-Hebesätze kündigte Marktgemeinderat Sebastian Heidenfelder an, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zu beantragen. Dabei geht es ihm insbesondere um den Hebesatz A, der aufgrund fehlerhafter Informationen in der Vergangenheit nicht korrekt festgelegt worden sei. Auch wenn beim Hebesatz B nur geringfügige Änderungen festzustellen seien, hält er eine nochmalige Überprüfung für notwendig.

    Zudem wies er darauf hin, dass mehrere Bürger auf ihn zugekommen seien, die von erheblichen Erhöhungen bei ihren Zahlungen berichteten. Aus diesem Grund schlägt er vor, zusätzlich den zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen zur nächsten Sitzung einzuladen, um die Situation zu erläutern.

    Seine Kollegin Kathrin Schilling bat zusätzlich um eine detaillierte Aufstellung: Was wurde in der Vergangenheit gezahlt, was ist der aktuelle Stand? Außerdem solle man den Hebesatz nochmal besprechen.

    Außerdem wurde noch bekannt gegeben: Ab sofort können im Rathaus Schirme mit dem Thüngener Wappen für je 20 Euro erworben werden.

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