Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den unterfränkischen Freie-Wähler-MdL Günther Felbinger Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen“ erhoben. Demnach soll Felbinger in den Jahren 2011 bis 2015 als Landtagsabgeordneter mehrere Dienstverträge nur zum Schein abgeschlossen, aber dennoch über seine Kostenpauschale beim Landtag abgerechnet haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Freie-Wähler-Politiker damit einen finanziellen Vorteil von über 50 000 Euro verschafft hat. Die Anklage wurde offiziell bereits am 29. März erhoben, aber erst jetzt öffentlich gemacht, „nachdem die Anklageschrift dem Angeschuldigten nachweislich zugegangen ist“, erklärte der zuständige Münchner Staatsanwalt Florian Weinzierl.
Immunität wurde bereits 2016 aufgehoben
Bereits im Oktober 2016 hatte der Landtag wie berichtet auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Immunität Felbingers aufgehoben. Auch damals hatten die Staatsanwälte Felbinger vorgeworfen, mehrere Scheinverträge abgeschlossen und abgerechnet zu haben: „Dem Abgeordneten entstand hierdurch, wie beabsichtigt, ein finanzieller Vorteil, dem Bayerischen Landtag bzw. dem Freistaat Bayern, wie von dem Abgeordneten zumindest billigend in Kauf genommen, ein Schaden in entsprechender Höhe“, hieß es damals in einem siebenseitigen Papier der Staatsanwaltschaft an den Landtag.
So soll Felbinger etwa mit dem Vermieter seines Abgeordnetenbüros in Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) einen fingierten Arbeitsvertrag „zur Unterstützung seiner politischen Arbeit“ geschlossen haben, um die Bürokosten vom Landtag erstattet zu bekommen. Auch mit dem Bezirksverband Unterfranken der Freien Wähler sowie der Kreiswählergruppe Main-Spessart soll er fingierte Verträge geschlossen haben.
Felbinger räumte Vorwurf der Scheinverträge ein
Felbinger hatte auf Druck von Medienrecherchen bereits im November 2015 den Vorwurf der Scheinverträge im Grundsatz eingeräumt und rund 60 000 Euro an den Landtag zurückerstattet. Laut Staatsanwaltschaft hat der Abgeordnete nun zumindest „bezüglich eines Vertrages eingeräumt, dass dieser nur zum Schein geschlossen wurde“.
Seinen Sitz als Landtagsabgeordneter hat Felbinger allerdings bis heute behalten. Die Freien-Wähler verzichteten zudem – nicht zuletzt auf Druck von Parteichef Hubert Aiwanger – auch nach der offiziellen Aufhebung von Felbingers Immunität als MdL im Oktober 2016 nach zäher interner Debatte auf einen Ausschluss des Unterfranken aus der Landtagsfraktion.
Aiwanger sieht nun auch in der Anklageerhebung „keine grundsätzlich neue Situation“. Er hoffe zwar, dass „die lange Hängepartie jetzt endlich zu Ende geht“, sagte er auf Nachfrage dieser Redaktion. Er wolle aber zunächst Klarheit und deshalb erst das Urteil abwarten: „Wenn dieses vorliegt, werden wir in der Fraktion besprechen, wie es weitergeht.“
Mehrere Monate bis Prozessbeginn
Bis es tatsächlich zu einem Prozess kommen kann, werden aber wohl noch mehrere Monate vergehen: Denn zunächst muss das Landgericht München I über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Schon die normale Frist zur Stellungnahme für den Angeschuldigten betrage aber mehrere Wochen, erklärt die Sprecherin des Landgerichts, Andrea Titz, auf Nachfrage. Diese Frist könne noch einmal verlängert werden. „Was einen möglichen Prozesstermin betrifft, kann man deshalb jetzt noch überhaupt nichts kalkulieren“, so Titz. Justizexperten in München gehen allerdings davon aus, dass ein Termin frühestens im Herbst realistisch ist.
Felbinger und sein Anwalt Martin Reymann-Brauer wollten sich am Dienstag nicht zu der Anklageerhebung äußern.