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LOHR: Stadt sieht's nicht so eng

LOHR

Stadt sieht's nicht so eng

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    Zwei Parkscheiben: eine italienische (linksim Bild) und eine deutsche.
    Zwei Parkscheiben: eine italienische (linksim Bild) und eine deutsche. Foto: Foto: Wolfgang Dehm

    (wde) Vor knapp zwei Wochen stellte der Steinfelder Harry Hartmann (77) sein Auto auf dem Parkplatz am Lohrer Stadtbahnhof ab, stellte auf seiner Parkscheibe die Ankunftszeit ein und platzierte sie hinter der Windschutzscheibe.

    Als er zurückkam, hatte er ein Knöllchen unterm Scheibenwischer. Fünf Euro sollte er zahlen, weil er statt einer deutschen eine italienische Parkscheibe benutzt hatte. Weil er der Meinung war, nichts Falsches getan zu haben, ging er ins Rathaus. Dort war die Sache relativ schnell geklärt. Hartmann musste die fünf Euro nicht zahlen.

    Stattdessen bekam er sogar noch etwas geschenkt, wie Hauptamtsleiter Josef Harth auf Anfrage sagte, nämlich eine deutsche Parkscheibe. Man müsse sich gar nicht erst darüber streiten, ob die italienische in Deutschland gilt oder nicht. Eine deutsche Parkscheibe muss laut Straßenverkehrsordnung übrigens blau sein und die Außenmaße 11 mal 15 Zentimeter haben. Die italienische ist um einiges kleiner.

    Ordnungsamtsleiter Dieter Daus ergänzte, dass es für die Stadt Lohr wichtig sei, dass der Parker nachweisen kann, wann er sein Fahrzeug abgestellt hat. Zur Not akzeptiere die Stadt sogar Zettel, auf der die Ankunftszeit notiert ist. Allerdings könne man sich im Rathaus auch kostenlos eine Parkscheibe abholen.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Amtsgerichts Pinneberg, über das am 26. April 2004 im Hamburger Abendblatt berichtet wurde. Der Fall: Ein Autofahrer hatte in Pinneberg eine italienische Parkscheibe mit der richtigen Zeit korrekt sichtbar hinter die Frontscheibe platziert und war dafür von einer Politesse mit fünf Euro verwarnt worden. Der Autofahrer klagte dagegen und bekam vom Amtsgericht Recht. Das Gericht stellte das Verfahren ein „mit Rücksicht auf den gesunden Menschenverstand“.

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