Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Gemünden
Icon Pfeil nach unten

Gemünden: Stellplätze und engmaschiger Zaun auf Gartengrundstück in Gemünden abgelehnt

Gemünden

Stellplätze und engmaschiger Zaun auf Gartengrundstück in Gemünden abgelehnt

    • |
    • |
    Winkelmauer an einem Gartengrundstück in der Mühltorstraße Gemünden.
    Winkelmauer an einem Gartengrundstück in der Mühltorstraße Gemünden. Foto: Björn Kohlhepp

    Nicht angetan war der Bauausschuss von den Plänen zu einem Gartengrundstück in der Mühltorstraße in Gemünden. Auf dem Richtung Schönau liegenden Grundstück neben dem ehemaligen Autohaus Hotz hat der Eigentümer bereits eine sogenannte Winkelmauer angelegt und würde darauf gern einen Doppelstabmattenzaun setzen und an der Einfahrt drei Stellplätze errichten. Die Stellplätze und den Zaun in der Form lehnte der Ausschuss einstimmig ab.

    Das Grundstück befinde sich komplett im Überschwemmungsgebiet, erläuterte für das Bauamt Peter Interwies. Bei einem engmaschigen Zaun könnte durch hängen bleibendes Treibgut das Hochwasser gebremst werden, fürchtet er. Weil es in der Vergangenheit statt die Ausnahme eher die Regel war, dass in einem Überschwemmungsgebiet gebaut werden durfte, sei jetzt das Wasserrecht verschärft worden. Deswegen würden Ausnahmeanträge in Zukunft verstärkt abgelehnt. Interwies gab zu bedenken, dass ein Haus auf der gegenüberliegenden Seite für einen Balkon eine wasserrechtliche Genehmigung brauchte.

    Garage bereits 2018 abgelehnt

    Auch Stellplätze, im Innenbereich genehmigungsfrei, seien auf dem Gartengrundstück nicht zulässig. Eine bereits vorhandene Aufschüttung, auf der der Eigentümer gerne die Stellplätze errichten würde, sei "mit der Zeit so entstanden", sagte Interwies. Eine Garage an der Stelle hatte der Bauausschuss bereits 2018 abgelehnt. Die Winkelmauer hatte der Grundstückseigentümer in der irrigen Auffassung angelegt, dass er dafür keine Genehmigung bräuchte. Das Landratsamt hatte die Bauarbeiten jedoch eingestellt.

    Es sei nachvollziehbar, dass der Eigentümer sein Grundstück vor Betreten oder Müll schützen wolle, ein Zaun sei aber so zu wählen, dass er Hochwasser nicht am Abfließen hindere und weiterhin ein uneingeschränkter Blick auf den Mühltorgraben gewährleistet sei. Der Bauausschuss stimmte einer Zufahrt zum Gartenhäuschen auf dem Grundstück zu, lehnte die Stellplätze aber ab.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden