Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Gemünden
Icon Pfeil nach unten

REMLINGEN: Steuerschulden: Kirche pfändet Konto eines Rentners

REMLINGEN

Steuerschulden: Kirche pfändet Konto eines Rentners

    • |
    • |

    Da hat sich der 79-jährige Erich Schwab aus Remlingen schon gewundert, dass er, der Rentner ist und eigentlich keine Kirchensteuer mehr zahlen muss, im April 2004 eine Aufforderung zur Zahlung von Kirchengrundsteuer bekam. Im Jahr 2000 hatte ihm sein zuständiges Finanzamt doch mitgeteilt, dass seine Steuernummer gelöscht wurde – und nun der neue Bescheid.

    Doch damit hatte offenbar alles seine Richtigkeit: Alle vier Jahre ist diese Kirchengrundsteuer, die von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auf land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz erhoben wird, zu zahlen. Wohlgemerkt, auf eigenen Grundbesitz, nicht auf Grund, der von der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern gepachtet ist. Dabei gibt es keine Altersgrenze.

    „Ich zahle Grundsteuer A an die Gemeinde; ich sehe nicht ein, dass ich noch einmal an die Kirche zahlen soll.“

    Rentner Erich Schwab

    Doch Erich Schwab wollte das nicht so einfach hinnehmen: „Ich zahle Grundsteuer A an die Gemeinde; ich sehe nicht ein, dass ich noch einmal an die Kirche zahlen soll“. Nach vielen Gesprächen mit dem evangelischen Ortspfarrer überweist der Rentner schließlich im Jahr 2006 doch die Hälfte des Steuerbetrages – allerdings direkt an den Remlinger Kindergarten. Der Rest der Steuerschuld wird ihm erlassen.

    Jetzt, nach vier Jahren, beginnt das Spiel von vorne. Im November 2009 kommt erneut ein Kirchengrundsteuerbescheid für die vergangenen vier Jahre vom Kirchensteueramt Bayreuth, das für die Kirchengrundsteuer in ganz Bayern zuständig ist. Nun reicht es Erich Schwab. Der Rentner ignoriert den Bescheid und tritt verärgert aus der Kirche aus. Es folgen eine Mahnung, der Besuch eines Gerichtsvollziehers, der jedoch niemanden antrifft, und schließlich im Juli dieses Jahres die Kontopfändung durch das Finanzamt Würzburg.

    Weil der Staat die Kirchensteuer einzieht, ist er auch hier bei säumigen „Schuldnern“ der Vollstrecker. Dass man ihm das Konto pfändet, stößt Erich Schwab bitter auf. Er ist inzwischen der Meinung, „dass in den Kirchen Geld vor Gott steht“.

    Die Einrichtung der Kirchensteuer allgemein erfolgte übrigens auf Initiative des Staates und war von ihrem Ursprung her nur als zusätzliche Hilfsquelle für besondere Aufgaben einer einzelnen Gemeinde gedacht.

    Jetzt, da ihm die Kirchengrundsteuer für die vergangenen vier Jahre gepfändet wurde, seine Schuld also beglichen und Erich Schwab aus der evangelisch-lutherischen Kirche ausgetreten ist, wird das Kapitel wohl endgültig geschlossen.

    Kirchengrundsteuer

    Genau geregelt ist die Kirchengrundsteuer der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern. Gemessen wird der so genannte Umlagensatz an der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, der an die Gemeinden zu leisten ist. Zehn Prozent aus dieser Summe beträgt die Kirchengrundsteuer, die die Landeskirche erhebt. Sie wird aber nur fällig, wenn sie die Kircheneinkommenssteuer beziehungsweise die Kirchenlohnsteuer für dasselbe Kirchenjahr übersteigt, schreibt es Paragraf 6, Absatz 1, der Steuerordnung für die Kirchengrundsteuer fest. Bayernweit, so das Pressereferat des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes in München, betrifft dies 4600 Kirchengrundsteuerpflichtige. Diese haben im vergangenen Jahr 141 300 Euro Kirchengrundsteuer bezahlt. Dies sind 0,024 Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens der Landeskirche.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden