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Karlstadt: Straßen reinigen und Winterdienst: Diese Pflichten haben Bürger in Karlstadt und den Ortsteilen

Karlstadt

Straßen reinigen und Winterdienst: Diese Pflichten haben Bürger in Karlstadt und den Ortsteilen

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    Bei Schnee und Glätte müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr geräumt und/oder gestreut werden. (Symbolfoto)
    Bei Schnee und Glätte müssen die Gehwege von 7 bis 20 Uhr geräumt und/oder gestreut werden. (Symbolfoto) Foto: René Ruprecht

    In welchem Umfang müssen die Karlstadterinnen und Karlstadter Gehsteig und Straße reinigen und wie sieht es mit dem Schneeschippen aus? Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung das entsprechende Regelwerk mit dem sperrigen Namen "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" per Beschluss aktualisiert. Sie war am 31. Januar ausgelaufen. Zudem hatten sich rechtliche Änderungen ergeben, weshalb auch andere Gemeinden nachbessern müssen.

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