Der Lohrer Stadtrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter neu erlassen. Die alte Verordnung läuft nach 20 Jahren bald aus. Künftig soll nicht mehr wöchentlich, sondern nach Bedarf gereinigt werden.
Gerade an dieser Neuerung störte sich Eric Schürr (Bürgerverein). Die alte Satzung habe für die Reinigung eine zeitliche Schiene vorgegeben. Den Begriff "nach Bedarf" lege jeder nach seinen persönlichen Vorstellungen aus. "Er muss definiert werden, eventuell im Anhang der Verordnung", so Schürr.
Manche Leute seien nicht zur Kirche gegangen aus Angst vor Stürzen
Ferner müsse man darüber nachdenken, wie der Vollzug der Satzung kontrolliert werden könne. An ihn seien Beschwerden herangetragen worden, dass in Sackenbach im Winter manche Leute nicht zur Kirche gegangen seien, weil sie Angst vor Stürzen gehabt hätten. Denn die Straßen seien nicht geräumt worden. Der Vollzug sei auch bei unbebauten Grundstücken wichtig. Auch hier müsse gereinigt beziehungsweise geräumt werden, forderte Schürr. Denn Eigentum verpflichte.
Der kommissarische Bauamtsleiter Johannes Goßmann verwies darauf, dass man als Grundlage für die städtische Verordnung die Musterverordnung des bayerischen Innenministeriums herangezogen habe. Denn diese sei rechtssicher. Bei Abweichungen könnte es rechtliche Probleme geben. Goßmann warnte davor, den Begriff "Bedarf" zu eng auszulegen. Denn es handle sich um eine Verordnung, nicht um einen einzelnen Verwaltungsakt, der umgesetzt werden müsse. "Bedarf" sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, den man in Lohr nicht einfach nach eigenen Vorstellungen definieren könne.
Bei Verstößen individuelle Lösungen suchen
Bei Verstößen gegen die Verordnung müsse man individuelle Lösungen finden. Dann könnten auch Zwangsgelder angedroht werden. An der alten Vorschrift der wöchentlichen Reinigung könne man auch deshalb nicht festhalten, weil dann Klagen drohten, dass die Stadt die Neuerung in der Mustersatzung nicht umgesetzt habe.
Als Ulrike Röder und Wolfgang Weis (beide Grüne) das Problem nicht geräumter Straßen in Verantwortung der Stadt ansprachen, verwies Bürgermeister Mario Paul darauf, bei starken Schneefällen könne es durchaus vorkommen, dass zunächst nur die Hauptverkehrsstraßen geräumt würden. Aber die Stadt sei genauso wie die Anlieger zur Räumung verpflichtet.
Die neue Verordnung wurde schließlich einstimmig beschlossen. Die alte Verordnung vom 25. Oktober 2001 tritt demnächst außer Kraft, weil sie ihre gesetzlich festgelegte Höchstgeltungsdauer von 20 Jahren erreicht hat.